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 Bauantrag / Antrag auf Bauvorbescheid / Bauberatung

Sie können über die folgenden Links weitere Informationen zu den jeweiligen Bauvorhaben und deren Genehmigungsverfahren erhalten:

Weiterführende Informationen bietet Ihnen zudem das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben.

 

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Zuständige Einrichtung

Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Schmolke:
Tel: 02401 800-357
Frau Lowis:
Tel: 02401 800-349
Frau Handels:
Tel: 02401 800-377
Frau Stenzel:
Tel: 02401 800-359