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Räumungsklagen
Die Stadtverwaltung wird sowohl im Falle einer Räumungsklage als auch im Falle einer Wohnungsräumung durch das Amtsgericht Aachen bzw. die vollziehenden Gerichtsvollzieher über den Eingang der Klage bzw. den stattfindenden Termin informiert. Die Schuldner sind in einem solchen Fall von Obdachlosigkeit bedroht und werden umgehend aufgesucht bzw. angeschrieben. Ziel ist es hierbei gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung zur Sicherung des Wohnraumes zu finden.
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Zuständige Einrichtung
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
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Die Stadtverwaltung wird sowohl im Falle einer Räumungsklage als auch im Falle einer Wohnungsräumung durch das Amtsgericht Aachen bzw. die vollziehenden Gerichtsvollzieher über den Eingang der Klage bzw. den stattfindenden Termin informiert. Die Schuldner sind in einem solchen Fall von Obdachlosigkeit bedroht und werden umgehend aufgesucht bzw. angeschrieben. Ziel ist es hierbei gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung zur Sicherung des Wohnraumes zu finden.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9278/show