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Kampfmittelbeseitigung
Immer wieder werden - beispielsweise im Rahmen von Bauvorhaben - Kampfmittel (Bomben, Granaten, etc.) sowie Munition aufgefunden, die seit dem zweiten Weltkrieg bislang unentdeckt geblieben sind. Der Umgang mit solchen Funden erfordert eine besondere Fachkunde, weshalb das Land Nordrhein-Westfalen einen eigenen Kampfmittelbeseitigungsdienst unterhält. Dieser ist für die Räumung von Bomben und Granatenfunden sowie ebenfalls die präventive Begutachtung von Baugrundstücken im Vorfeld von Bauvorhaben zuständig.
Meldung von Kampfmittel- und Munitionsfunden
Aufgefundene Kampfmittel sind dem Ordnungsamt unmittelbar zu melden; außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Anträge auf Kampfmittelüberprüfung (Bauvorhaben)
Vor Beginn von Baumaßnahmen, ist bei der örtlichen Ordnungsbehörde ein Antrag auf Kampfmittelüberprüfung zu stellen. Das Ordnungsamt übersendet anschließend die Anträge zur weiteren Bearbeitung an die Bezirksregierung, die sodann die Überprüfung des Bereiches veranlasst. Direkte Anträge von Bauherren oder Grundstückseigentümern werden von der Bezirksregierung nicht mehr bearbeitet.
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Zuständige Einrichtung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Immer wieder werden - beispielsweise im Rahmen von Bauvorhaben - Kampfmittel (Bomben, Granaten, etc.) sowie Munition aufgefunden, die seit dem zweiten Weltkrieg bislang unentdeckt geblieben sind. Der Umgang mit solchen Funden erfordert eine besondere Fachkunde, weshalb das Land Nordrhein-Westfalen einen eigenen Kampfmittelbeseitigungsdienst unterhält. Dieser ist für die Räumung von Bomben und Granatenfunden sowie ebenfalls die präventive Begutachtung von Baugrundstücken im Vorfeld von Bauvorhaben zuständig.
Meldung von Kampfmittel- und Munitionsfunden
Aufgefundene Kampfmittel sind dem Ordnungsamt unmittelbar zu melden; außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Anträge auf Kampfmittelüberprüfung (Bauvorhaben)
Vor Beginn von Baumaßnahmen, ist bei der örtlichen Ordnungsbehörde ein Antrag auf Kampfmittelüberprüfung zu stellen. Das Ordnungsamt übersendet anschließend die Anträge zur weiteren Bearbeitung an die Bezirksregierung, die sodann die Überprüfung des Bereiches veranlasst. Direkte Anträge von Bauherren oder Grundstückseigentümern werden von der Bezirksregierung nicht mehr bearbeitet.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9898/show