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Beteiligungsbericht
Die Kommune ist gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW verpflichtet, einen Beteiligungsbericht zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht enthält folgende Informationen (§ 117 Abs. 2 GO NRW):
- die Beteiligungsverhältnisse,
- die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
- eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
- Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.
Der Beteiligungsbericht wird dem Rat und den Einwohnern von der Kommune zur Kenntnis gebracht und wird zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Den aktuellen Beteiligungsbericht können Sie auf der Homepage der Stadt Baesweiler herunterladen.
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Zuständige Einrichtung
Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 29.06.2020 11:24 Uhr