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Zuschüsse zu Seniorenveranstaltungen
Die Stadt Baesweiler gewährt Zuschüsse zu Seniorenveranstaltungen innerhalb der Stadt Baesweiler.
Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Personen dieser Veranstaltung mind. 60 Jahre und in Baesweiler wohnhaft sind.
Seitens der Stadt Baesweiler werden als Nachweisführung „Teilnehmerlisten“ ausgehändigt. Diese sind zum formlosen Antrag auf Zuschüsse zu Seniorenveranstaltungen beizufügen.
Der Zuschuss beträgt 0,82 € pro Teilnehmer, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind.
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Zuständige Einrichtung
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 29.10.2020 09:59 Uhr