BIS: Suche und Detail
Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Feststellung einer Schwerbehinderung
Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung bzw. Änderung einer Schwerbehinderung erhalten Sie an der Infothek im Rathaus Baesweiler und im Rathaus Setterich.
Sind Sie noch in Besitz eines Schwerbehindertenausweises in Papierform, können Sie diesen beim Versorgungsamt, im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Baesweiler und im Rathaus Setterich verlängern lassen, sofern noch ein Verlängerungsfeld frei ist und die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
Ausweise im Scheckkartenformat können nicht verlängert werden. Es wird deshalb jeweils ein neuer Ausweis ausgestellt. Anträge auf Neuausstellung können ebenfalls an den vorgenannten Stellen gestellt werden. Gegebenenfalls ist ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Weitere Informationen rund um das Thema „Schwerbehindertenrecht“ finden Sie auf der Internetseite der StädteRegion Aachen unter diesem Link, wo auch ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis hinterlegt ist.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Letzte Änderung: 29.10.2020 10:02 Uhr
Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung bzw. Änderung einer Schwerbehinderung erhalten Sie an der Infothek im Rathaus Baesweiler und im Rathaus Setterich.
Sind Sie noch in Besitz eines Schwerbehindertenausweises in Papierform, können Sie diesen beim Versorgungsamt, im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Baesweiler und im Rathaus Setterich verlängern lassen, sofern noch ein Verlängerungsfeld frei ist und die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
Ausweise im Scheckkartenformat können nicht verlängert werden. Es wird deshalb jeweils ein neuer Ausweis ausgestellt. Anträge auf Neuausstellung können ebenfalls an den vorgenannten Stellen gestellt werden. Gegebenenfalls ist ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Weitere Informationen rund um das Thema „Schwerbehindertenrecht“ finden Sie auf der Internetseite der StädteRegion Aachen unter diesem Link, wo auch ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis hinterlegt ist.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/13435/show