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Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn weder sie selbst noch, falls sie mit anderen Haushaltsangehörigen zusammenleben, die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushalts geboten ist.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist eine Leistung der Sozialhilfe, die unter der Überschrift "Hilfen in anderen Lebenslagen" im 9. Kapitel des SGB XII aufgeführt ist.
Soweit pflegebedürftige Personen eine Haushaltshilfe benötigen, ist zunächst vorrangig zu prüfen, ob über die gesetzliche Pflegeversicherung oder die Hilfe zur Pflege der hauswirtschaftliche Bedarf bereits abgegolten ist.
Bei einer Einstufung ab Pflegegrad 2 ist dies so zu sehen, weshalb zusätzliche Leistungen der Sozialhilfe gemäß § 70 SGB XII zur Unterstützung im Haushalt dann regelmäßig nicht beansprucht werden können.
Wie jede Sozialhilfeleistung ist auch die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts bedürftigkeitsabhängig.
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Zuständige Einrichtung
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 30.08.2021 15:01 Uhr
Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn weder sie selbst noch, falls sie mit anderen Haushaltsangehörigen zusammenleben, die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushalts geboten ist.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist eine Leistung der Sozialhilfe, die unter der Überschrift "Hilfen in anderen Lebenslagen" im 9. Kapitel des SGB XII aufgeführt ist.
Soweit pflegebedürftige Personen eine Haushaltshilfe benötigen, ist zunächst vorrangig zu prüfen, ob über die gesetzliche Pflegeversicherung oder die Hilfe zur Pflege der hauswirtschaftliche Bedarf bereits abgegolten ist.
Bei einer Einstufung ab Pflegegrad 2 ist dies so zu sehen, weshalb zusätzliche Leistungen der Sozialhilfe gemäß § 70 SGB XII zur Unterstützung im Haushalt dann regelmäßig nicht beansprucht werden können.
Wie jede Sozialhilfeleistung ist auch die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts bedürftigkeitsabhängig.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14030/show