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Akteneinsicht Bauakten
Als besondere Serviceleistung bietet die Stadt Baesweiler die Einsicht in die ihr vorliegenden Bauakten aus dem Bauaktenarchiv an.
Alle Genehmigungen für ein Bauvorhaben sind vom Bauherrn oder Eigentümer aufzubewahren. Da es immer wieder vorkommen kann, dass Unterlagen verlorengehen, haben Sie in diesem Fall die Möglichkeit, die im Archiv der Bauordnung vorhandenen Genehmigungsunterlagen einzusehen und ggf. Ablichtungen fertigen zu lassen. Eine Vollständigkeit der Akten kann nicht garantiert werden.
Berechtigte Personen
Zur Akteneinsicht sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur folgende Personen berechtigt:
- Eigentümer,
- Erben,
- bevollmächtigte Personen.
Hinweis zur Einsichtnahme
Da die Unterlagen in jedem Einzelfall aus dem Bauaktenarchiv besorgt werden müssen, ist die gewünschte Akte zuvor beim Bauordnungsamt anzumelden. Von dort erhalten Sie dann auch die Information, wann die Akteneinsicht möglich ist.
Die Anmeldung zur Akteneinsicht können Sie direkt über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.
Kosten
-
Je Objekt individuell zusammengestellte Schriftstücke
(8,00 EUR) je angefangene viertel Stunde -
Kopien im Format DIN A 4
(zwischen 0,40 und 0,60 EUR) je Seite -
- für die ersten zehn Seiten
(0,60 EUR) je Seite -
- für jede weitere Seite
(0,40 EUR) je Seite -
Kopien mit größerem Format als DIN A 4
(0,85 EUR) je Seite
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Baesweiler.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 16.04.2021 08:30 Uhr