BIS: Suche und Detail
Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Nutzungsänderung
Die Nutzungsänderung ist die Änderung der Art der bauaufsichtlich genehmigten Benutzung, an die öffentlich-rechtliche Anforderungen zu stellen sind.
Die Nutzungsänderung bedarf in der Regel einer Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Einen Antrag auf Nutzungsänderung können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 06.11.2020 11:14 Uhr
Die Nutzungsänderung ist die Änderung der Art der bauaufsichtlich genehmigten Benutzung, an die öffentlich-rechtliche Anforderungen zu stellen sind.
Die Nutzungsänderung bedarf in der Regel einer Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Einen Antrag auf Nutzungsänderung können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.