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Grundbesitzabgaben
Unter die Grundbesitzabgaben fallen die
- Grundsteuer A bzw. Grundsteuer B,
- Schmutzwassergebühr,
- Niederschlagswassergebühr,
- Abfallbeseitigungsgebühr und
- Straßenreinigungsgebühr.
Diese Steuern und Gebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.
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Zuständige Einrichtung
Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 29.06.2020 11:17 Uhr