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Bildung und Teilhabe
Am 29. März 2011 ist das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket verkündet worden, das aufgrund der Einführung des Starke-Familien-Gesetzes zum 01.08.2019 in vielen Bereichen überarbeitet und geändert wurde. Hier ist festgelegt, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Arbeitslosengeld II beziehen, auf Antrag sogenannte „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ erhalten.
Darunter fällt die Übernahme der Kosten für
- die Mittagsverpflegung in Kindergärten oder Schulen,
- die Ausflüge und Klassenfahrten der Schulen oder Kindertageseinrichtungen,
- die Lernförderung,
- den Schulbedarf,
- die Schülerbeförderung sowie
- die Teilhabe an Sport und Kultur.
Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist das Jobcenter der StädteRegion Aachen, Gut-Dämme-Straße 14, 52070 Aachen, Tel.: 0241/886810, jobcenter-aachen@jobcenter-ge.de zuständig.
Für alle anderen Leistungsberechtigten liegt die Zuständigkeit beim Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen der Stadt Baesweiler.
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Zuständige Einrichtung
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 29.01.2021 11:57 Uhr
Am 29. März 2011 ist das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket verkündet worden, das aufgrund der Einführung des Starke-Familien-Gesetzes zum 01.08.2019 in vielen Bereichen überarbeitet und geändert wurde. Hier ist festgelegt, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Arbeitslosengeld II beziehen, auf Antrag sogenannte „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ erhalten.
Darunter fällt die Übernahme der Kosten für
- die Mittagsverpflegung in Kindergärten oder Schulen,
- die Ausflüge und Klassenfahrten der Schulen oder Kindertageseinrichtungen,
- die Lernförderung,
- den Schulbedarf,
- die Schülerbeförderung sowie
- die Teilhabe an Sport und Kultur.
Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist das Jobcenter der StädteRegion Aachen, Gut-Dämme-Straße 14, 52070 Aachen, Tel.: 0241/886810, jobcenter-aachen@jobcenter-ge.de zuständig.
Für alle anderen Leistungsberechtigten liegt die Zuständigkeit beim Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen der Stadt Baesweiler.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9018/show