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Sozialhilfe nach dem SGB XII
Sozialhilfe nach dem SGB XII ist eine staatliche Hilfe, auf die Menschen, die in Not geraten sind, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch haben. Es gibt verschiedene Ursachen für die Notlagen, dies können Krankheit, zu geringes Einkommen, Pflegebedürftigkeit u. a. sein. Die Hilfedürftigkeit kann jeden treffen, vorübergehend oder auch dauerhaft Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Bei der Sozialhilfe gilt das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Hilfeempfänger die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen und ihn alsbald wieder unabhängig von der staatlichen Unterstützung zu machen.
Sie können unter anderem die folgenden Leistungen beantragen:
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 30.08.2021 14:55 Uhr