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Rundfunkbeitrag
Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages erhalten Sie sowohl im Rathaus Baesweiler als auch im Rathaus Setterich.
Alternativ besteht die Möglichkeit, das Antragsformular auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages auf der Internetseite der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice online auszufüllen und auszudrucken.
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 29.10.2020 09:53 Uhr
Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages erhalten Sie sowohl im Rathaus Baesweiler als auch im Rathaus Setterich.
Alternativ besteht die Möglichkeit, das Antragsformular auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages auf der Internetseite der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice online auszufüllen und auszudrucken.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9192/show