BIS: Suche und Detail
Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Nutzfeuer
Die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen ist grundsätzlich verboten. Diese können zu den Öffnungszeiten des Recyclinghofes dort sachgerecht entsorgt werden. Eine Ausnahme besteht bei pflanzlichen Abfällen aus Pflegemaßnahmen des Natur- oder Landschaftsschutzes und ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Im Vorfeld einer beabsichtigten Verbrennung ist eine Genehmigung der Ordnungsbehörde einzuholen.
Benötigte Unterlagen
Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden. Wichtig sind Ort, Zeitpunkt und der Grund des Abbrennens. Es empfiehlt sich, vor dem schriftlichen Antrag, ein Gespräch mit der Sachbearbeitung zu führen.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Ordnungsamt
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 29.07.2024 08:06 Uhr