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 Fundbüro

Fundsachen und Fundtiere

Das Fundbüro der Stadt Baesweiler dient als Sammelstelle für im Stadtgebiet aufgefundene Gegenstände. Haben Sie also in Baesweiler eine herrenlose Sache gefunden oder ist Ihnen eine Sache im Stadtgebiet verloren gegangen, können Sie sich gerne mit dem Fundbüro in Verbindung setzten.

Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben

Wer eine offensichtlich verlorene Sache findet - beispielsweise eine Geldbörse auf dem Gehweg - ist verpflichtet, diese Sache dem Eigentümer zurückzugeben, wenn der Wert der Sache nicht unter 10 Euro liegt. Sofern der Finder den Eigentümer nicht kennt, ist er verpflichtet, den Fund bei der Stadtverwaltung zu melden bzw. die Sache dort anzuliefern. Nach einem halben Jahr kann der Finder an der verlorenen Sache Eigentum erwerben, sofern der Gegenstand vorher vom eigentlichen Eigentümer nicht abgeholt wurde.

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben

Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.

Aufgefundene Tiere

Sofern Sie ein herrenloses Tier im Stadtgebiet finden, wenden Sie sich bitte an den Tierschutzverein für die StädteRegion Aachen e. V. (Feldchen 26 in 52070 Aachen, Telefon: 0241/9204250, Mail: info@tierheim-aachen.de, Internet: www.tierheim-aachen.de).

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Zuständige Einrichtung

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Ohler:
Tel: 02401 800-111
Fundbüro

Fundsachen und Fundtiere

Das Fundbüro der Stadt Baesweiler dient als Sammelstelle für im Stadtgebiet aufgefundene Gegenstände. Haben Sie also in Baesweiler eine herrenlose Sache gefunden oder ist Ihnen eine Sache im Stadtgebiet verloren gegangen, können Sie sich gerne mit dem Fundbüro in Verbindung setzten.

Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben

Wer eine offensichtlich verlorene Sache findet - beispielsweise eine Geldbörse auf dem Gehweg - ist verpflichtet, diese Sache dem Eigentümer zurückzugeben, wenn der Wert der Sache nicht unter 10 Euro liegt. Sofern der Finder den Eigentümer nicht kennt, ist er verpflichtet, den Fund bei der Stadtverwaltung zu melden bzw. die Sache dort anzuliefern. Nach einem halben Jahr kann der Finder an der verlorenen Sache Eigentum erwerben, sofern der Gegenstand vorher vom eigentlichen Eigentümer nicht abgeholt wurde.

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben

Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.

Aufgefundene Tiere

Sofern Sie ein herrenloses Tier im Stadtgebiet finden, wenden Sie sich bitte an den Tierschutzverein für die StädteRegion Aachen e. V. (Feldchen 26 in 52070 Aachen, Telefon: 0241/9204250, Mail: info@tierheim-aachen.de, Internet: www.tierheim-aachen.de).

Verlustmeldung, Fundsachen, Verlust, Fund, Fundtiere, Fundgegenstand, Verlustanzeige, Fundanzeige https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10023/show
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Herr

Ohler

007a

02401 800-111