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Fundbüro
Fundsachen und Fundtiere
Das Fundbüro der Stadt Baesweiler dient als Sammelstelle für im Stadtgebiet aufgefundene Gegenstände. Haben Sie also in Baesweiler eine herrenlose Sache gefunden oder ist Ihnen eine Sache im Stadtgebiet verloren gegangen, können Sie sich gerne mit dem Fundbüro in Verbindung setzten.
Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben
Wer eine offensichtlich verlorene Sache findet - beispielsweise eine Geldbörse auf dem Gehweg - ist verpflichtet, diese Sache dem Eigentümer zurückzugeben, wenn der Wert der Sache nicht unter 10 Euro liegt. Sofern der Finder den Eigentümer nicht kennt, ist er verpflichtet, den Fund bei der Stadtverwaltung zu melden bzw. die Sache dort anzuliefern. Nach einem halben Jahr kann der Finder an der verlorenen Sache Eigentum erwerben, sofern der Gegenstand vorher vom eigentlichen Eigentümer nicht abgeholt wurde.
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben
Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.
Aufgefundene Tiere
Sofern Sie ein herrenloses Tier im Stadtgebiet finden, wenden Sie sich bitte an den Tierschutzverein für die StädteRegion Aachen e. V. (Feldchen 26 in 52070 Aachen, Telefon: 0241/9204250, Mail: info@tierheim-aachen.de, Internet: www.tierheim-aachen.de).
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Zuständige Einrichtung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Fundsachen und Fundtiere
Das Fundbüro der Stadt Baesweiler dient als Sammelstelle für im Stadtgebiet aufgefundene Gegenstände. Haben Sie also in Baesweiler eine herrenlose Sache gefunden oder ist Ihnen eine Sache im Stadtgebiet verloren gegangen, können Sie sich gerne mit dem Fundbüro in Verbindung setzten.
Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben
Wer eine offensichtlich verlorene Sache findet - beispielsweise eine Geldbörse auf dem Gehweg - ist verpflichtet, diese Sache dem Eigentümer zurückzugeben, wenn der Wert der Sache nicht unter 10 Euro liegt. Sofern der Finder den Eigentümer nicht kennt, ist er verpflichtet, den Fund bei der Stadtverwaltung zu melden bzw. die Sache dort anzuliefern. Nach einem halben Jahr kann der Finder an der verlorenen Sache Eigentum erwerben, sofern der Gegenstand vorher vom eigentlichen Eigentümer nicht abgeholt wurde.
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben
Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.
Aufgefundene Tiere
Sofern Sie ein herrenloses Tier im Stadtgebiet finden, wenden Sie sich bitte an den Tierschutzverein für die StädteRegion Aachen e. V. (Feldchen 26 in 52070 Aachen, Telefon: 0241/9204250, Mail: info@tierheim-aachen.de, Internet: www.tierheim-aachen.de).
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10023/show