Suche

Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein, um Dienstleistungen, Mitarbeiter und Einrichtungen zu finden.

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Personenstandsurkunden

Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt das Standesamt aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister Urkunden aus.

Diese können Sie am besten und schnellsten mit der Onlinedienstleistung "Personenstandurkunden" bestellen.
Die Bezahlung der Gebühren erfolgt dabei per Kreditkarte oder Paypal.

Welche Urkunden können ausgestellt werden?

  • aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke,
  • aus dem Eheregister Eheurkunden,
  • aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden,
  • aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden,
  • aus dem Sterberegister Sterbeurkunden,
  • aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister mehrsprachige Urkunden.

Bei welchem Standesamt erhalten Sie die Urkunden?

Das Standesamt Baesweiler kann grundsätzlich nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Baesweiler beurkundeten Personenstandsfälle ausstellen. Dies bedeutet, dass Sie z.B. eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Baesweiler nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Baesweiler war oder eine Geburt im Ausland im Baesweiler Standesamt nachbeurkundet wurde.
Darüber hinaus erhalten Sie beim Standesamt Baesweiler auch alle Urkunden aus den verwalteten Personenstandsregistern der Standesämter Setterich ab dem 01.01.1963 und Puffendorf (einschließlich Loverich und Floverich) bis 31.12.1913.

Bitte beachten Sie, dass

  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, für Ehen und Lebenspartnerschaften älter als 80 Jahre,
  • Geburtsurkunden, für Geburten älter als 110 Jahre,
  • Sterbeurkunden, für Sterbefälle älter als 30 Jahre,

nicht mehr ausgestellt werden können.

Für die Erteilung von Nachweisen aus diesen Personenstandsregistern sind die archivrechtlichen Vorschriften maßgebend. Es fallen ggfls. andere Gebühren an. Nähere Einzelheiten erteilt das Standesamt.

Welche Personenstandsurkunden können Sie beantragen?

  • Ihre eigenen Urkunden,
  • Urkunden Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
  • Urkunden Ihrer Kinder, Enkel, Urenkel usw.
  • Urkunden Ihrer Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw.
  • sonstige Urkunden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder
  • wenn Sie eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen können.

Wie erhalten Sie die Urkunden und welche Unterlagen sind nachzuweisen?

1. Online-Beantragung
Sie können Urkunden am besten und schnellsten im Online-Verfahren bestellen.
Bitte laden Sie im Online-Verfahren eine Kopie Ihres Personalausweises und ggfls. die Vollmacht sowie einen Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Vertrag, Grundbuchauszug, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Schreiben der Behörde oder des Gerichtes, welche(s) zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat) hoch.

2. Schriftliche Beantragung
Sie können Urkunden formlos schriftlich bestellen. Geben Sie hierbei in jedem Fall den Namen, das genaue Ereignisdatum und den Ereignisort sowie den Verwendungszweck der Urkunde an. Bitte fügen Sie die unter 1. genannten Unterlagen und Nachweise in Kopie bei.

3. Persönliche Beantragung
Natürlich können Sie eine Personenstandsurkunde auch bei einem persönlichen Besuch im Standesamt beantragen. Bitte bringen Sie die unter 1. genannten Unterlagen und Nachweise mit.

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde bzw. eines beglaubigten Registerausdruckes beträgt 10,00 €.

Weitere, gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde bzw. Registerausdruckes kosten jeweils 5,00 €.

Die Verwaltungsgebühr wird bei schriftlicher Beantragung in Form eines Gebührenbescheides mit Versand der Urkunde erhoben.

Bei persönlicher Abholung ist die Gebühr in Bar oder per EC-Karte zu zahlen.

Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei. Die gebührenfreie Aushändigung der Urkunde erfolgt nur gegen Vorlage des Schreibens des Rententrägers.