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Sondernutzung
Jegliche Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, stellt eine Sondernutzung dar. Sie richtet sich nach dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen und der Satzung der Stadt Baesweiler über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.
Es wird zwischen gewerblichen und baulichen Sondernutzungen unterschieden:
Beispiele für gewerbliche Sondernutzungen
- Aufstellen von Mobiliar zwecks Betrieb einer Außengastronomie
- Verkaufsstände bzw. Warenauslagen
- Aufstellen von Werbeeinrichtungen
- Errichtung von Info- bzw. Promotionsständen
- Aufstellen von Blumenkübeln, Fahrradständern, Sonnenschirmen etc.
Beispiele für bauliche Sondernutzungen
- Aufstellen von
- Baugerüsten
- Bau- und Gerätewagen
- Container
- Bauzäunen - Lagerung von Baumaterial
- Sperrungen von Verkehrsflächen (Gehweg, Fahrbahn etc.)
- Aufgrabungen beispielsweise anlässlich von Tiefbauarbeiten
Eine Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt, sofern dadurch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist. Der Antrag sollte mindestens 10 Werktage vor der beabsichtigten Sondernutzung gestellt werden.
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Zuständige Einrichtung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Jegliche Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, stellt eine Sondernutzung dar. Sie richtet sich nach dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen und der Satzung der Stadt Baesweiler über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.
Es wird zwischen gewerblichen und baulichen Sondernutzungen unterschieden:
Beispiele für gewerbliche Sondernutzungen
- Aufstellen von Mobiliar zwecks Betrieb einer Außengastronomie
- Verkaufsstände bzw. Warenauslagen
- Aufstellen von Werbeeinrichtungen
- Errichtung von Info- bzw. Promotionsständen
- Aufstellen von Blumenkübeln, Fahrradständern, Sonnenschirmen etc.
Beispiele für bauliche Sondernutzungen
- Aufstellen von
- Baugerüsten
- Bau- und Gerätewagen
- Container
- Bauzäunen - Lagerung von Baumaterial
- Sperrungen von Verkehrsflächen (Gehweg, Fahrbahn etc.)
- Aufgrabungen beispielsweise anlässlich von Tiefbauarbeiten
Eine Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt, sofern dadurch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist. Der Antrag sollte mindestens 10 Werktage vor der beabsichtigten Sondernutzung gestellt werden.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10371/show