Suche

Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein, um Dienstleistungen, Mitarbeiter und Einrichtungen zu finden.

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Sondernutzung

Jegliche Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, stellt eine Sondernutzung dar. Sie richtet sich nach dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen und der Satzung der Stadt Baesweiler über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.

Es wird zwischen gewerblichen und baulichen Sondernutzungen unterschieden:

Beispiele für gewerbliche Sondernutzungen

  • Aufstellen von Mobiliar zwecks Betrieb einer Außengastronomie
  • Verkaufsstände bzw. Warenauslagen
  • Aufstellen von Werbeeinrichtungen
  • Errichtung von Info- bzw. Promotionsständen
  • Aufstellen von Blumenkübeln, Fahrradständern, Sonnenschirmen etc.

Beispiele für bauliche Sondernutzungen

  • Aufstellen von
    - Baugerüsten
    - Bau- und Gerätewagen
    - Container
    - Bauzäunen
  • Lagerung von Baumaterial
  • Sperrungen von Verkehrsflächen (Gehweg, Fahrbahn etc.)
  • Aufgrabungen beispielsweise anlässlich von Tiefbauarbeiten

Eine Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt, sofern dadurch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist. Der Antrag sollte mindestens 10 Werktage vor der beabsichtigten Sondernutzung gestellt werden.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Ohler:
Tel: 02401 800-111