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Straßenreinigungsgebühr
Nach dem Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 18.12.1975 (GV.NW. 1975 S. 706) i.V.m. der Straßenreinigungssatzung der Stadt Baesweiler in der geltenden Fassung werden Straßenreinigungsgebühren für die durchgeführte Reinigung (maschinelle Reinigung und/oder Winterdienst) der öffentlichen Straßen in Baesweiler erhoben.
Als Gebührenmaßstab wird der Frontmetermaßstab verwendet. Die Seite eines Grundstücks entlang der gereinigten Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist, stellt die Frontlänge dar.
Die Gebührensätze für die Sommerwartung und die Winterwartung sind der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Baesweiler zu entnehmen.
Sowohl die Straßenreinigungssatzung als auch die Straßenreinigungsgebührensatzung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung".
Die Straßenreinigungsgebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Der Grundbesitzabgabenbescheid kann außerdem die Grundsteuer und weitere für das Grundstück festzusetzende Benutzungsgebühren, wie Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren und Abfallbeseitigungsgebühren beinhalten.
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Zuständige Einrichtung
Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler