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Haltererlaubnis "Gefährlicher Hund"
Für die Haltung eines „gefährlichen Hundes" wird eine ordnungsbehördliche Erlaubnis benötigt. Nach den Vorschriften des Landeshundegesetzes gelten folgende Hunde sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen als gefährlich:
- Pitbull Terrier,
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bullterrier und
- Bullterrier
Beantragung, Verfahren
Die Haltung eines „gefährlichen Hundes" muss vom Ordnungsamt genehmigt werden.
Den dazu benötigten Antrag können Sie direkt über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.
Wichtig: Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Benötigte Unterlagen
Sachkundenachweis
Die Überprüfung der erforderlichen Sachkunde wird ausschließlich durch das Veterinäramt der StädteRegion Aachen, Tel.: 0241/5198-0, durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie dort einen Termin zur Ablegung der Sachkundeprüfung. Ergibt die Prüfung, dass die erforderliche Sachkunde vorliegt, wird dem/der Halter/in eine Sachkundebescheinigung erteilt, die im Erlaubnisverfahren zum Nachweis der Sachkunde vorzulegen ist.
Der Sachkundenachweis braucht nicht erbracht zu werden, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten. Das ist der Fall, wenn Sie
- Tierarzt / Tierärztin sowie Inhaber/in einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundestierärzteverordnung sind,
- Inhaber/in eines Jagdscheines sind oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
- eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen (§ 11 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b Tierschutzgesetz),
- Polizeihundeführer/in sind oder
- berechtigt sind, nach § 10 Absatz 3 LHundG NRW Sachkundebescheinigungen zu erteilen.
Führungszeugnis
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist im Bürgerbüro ein Behördenführungszeugnis (Belegart O, gebührenpflichtig) zu beantragen. Dieses wird im Normalfall der Ordnungsbehörde sofort von dort aus zugesandt, wenn der Grund der Beantragung angegeben wird.
Haftpflichtversicherungsnachweis
Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden aufweisen. Der Nachweis ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Versicherungspolice und letzter Einzahlungsbeleg) zu erbringen. Die Kosten sind bei den einzelnen Versicherungen zu erfragen.
Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung
Mit dem Mikrochip erhält jeder Hund seine eigene, individuelle und weltweit einmalige Identifikationsnummer, die über ein Lesegerät ermittelt werden kann. Somit lässt sich der Hund dem/der Besitzer/in sofort zuordnen. Im Rahmen der Mikrochipkennzeichnung erhält der/die Halter/in von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese muss der Anzeige beigefügt werden.
Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung
Um ein öffentliches Interesse an der Hundehaltung nachzuweisen, ist es notwendig darzulegen, inwiefern die Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist. Ein öffentliches Interesse liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Hund aus einem Tierheim übernommen wird.
Ein privates Interesse an der Hundehaltung hingegen kann beispielsweise nur anerkannt werden, wenn es erforderlich ist, Ihr Grundstück durch einen Hund dieser Rasse bewachen zu lassen und auch keine andere Möglichkeit zur Überwachung des Grundstückes möglich ist.
Nachweis einer artgerechten und ausbruchssicheren Unterbringung
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird eine Überprüfung der artgerechten und ausbruchssicheren Haltung vor Ort nach Terminabsprache durch das Ordnungsamt erfolgen. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger nachweisen, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern. Weiterhin wird die artgerechte Haltung auch unter dem Aspekt der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.
Kosten
- Halteerlaubnis (70,00 EUR)
- In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim (30,00 EUR)
Weitere Informationen
Folgende Merkblätter können Sie herunterladen:
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Zuständige Einrichtung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler