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 Handwerkerparkausweis / Parkausweis für soziale Dienste

Handwerkerparkausweis

Der Handwerkerparkausweis berechtigt Handwerksbetriebe zum Parken

  • im eingeschränkten Haltverbot/ in Haltverbotszonen (Verkehrszeichen 286/290.1 StVO),
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO mit Zusatzzeichen)

soweit und solange dies - mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten - zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.

Aufgrund des Erlasses III B 3 - 78-12/2 vom 04. Dezember 2015 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen können drei verschiedene Ausnahmegenehmigungen ausgestellt werden, welche sich durch ihren jeweiligen Geltungsbereich und die jeweilige Verwaltungsgebührenhöhe unterscheiden:

  • Kommunale Ausnahmegenehmigungen (ausschließlich gültig im Stadtgebiet Baesweiler)
  • Regierungsbezirksweiter Ausweis (gültig im Regierungsbezirk Köln)
  • Landesweiter Ausweis (gültig im gesamten Land Nordrhein-Westfalen)

Der Handwerkerparkausweis ist zudem kennzeichengebunden. Das bedeutet, dass ein Ausweis für maximal fünf Fahrzeuge gültig ist (Hinweis: Der Ausweis kann gleichzeitig nur für ein Fahrzeug verwendet werden). Die entsprechenden amtlichen Kennzeichen sind bei der Antragsstellung anzugeben.

Parkausweis für soziale Dienste

Caritativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten kann ebenfalls vorgenannte Genehmigung zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge erteilt werden.

Den Antrag auf Ausstellung eines Handwerkerparkausweises / Parkausweises für soziale Dienste können Sie über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.

Gebühren:

  • Kommunaler Ausweis: 100,- Euro pro Jahr
  • Ausweis für den Regierungsbezirk Köln: 180,- Euro pro Jahr
  • Landesweiter Ausweis: 300,- Euro pro Jahr

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Zuständige Einrichtung

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Alagöz:
Tel: 02401 800-170
Handwerkerparkausweis / Parkausweis für soziale Dienste

Handwerkerparkausweis

Der Handwerkerparkausweis berechtigt Handwerksbetriebe zum Parken

  • im eingeschränkten Haltverbot/ in Haltverbotszonen (Verkehrszeichen 286/290.1 StVO),
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO mit Zusatzzeichen)

soweit und solange dies - mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten - zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.

Aufgrund des Erlasses III B 3 - 78-12/2 vom 04. Dezember 2015 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen können drei verschiedene Ausnahmegenehmigungen ausgestellt werden, welche sich durch ihren jeweiligen Geltungsbereich und die jeweilige Verwaltungsgebührenhöhe unterscheiden:

  • Kommunale Ausnahmegenehmigungen (ausschließlich gültig im Stadtgebiet Baesweiler)
  • Regierungsbezirksweiter Ausweis (gültig im Regierungsbezirk Köln)
  • Landesweiter Ausweis (gültig im gesamten Land Nordrhein-Westfalen)

Der Handwerkerparkausweis ist zudem kennzeichengebunden. Das bedeutet, dass ein Ausweis für maximal fünf Fahrzeuge gültig ist (Hinweis: Der Ausweis kann gleichzeitig nur für ein Fahrzeug verwendet werden). Die entsprechenden amtlichen Kennzeichen sind bei der Antragsstellung anzugeben.

Parkausweis für soziale Dienste

Caritativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten kann ebenfalls vorgenannte Genehmigung zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge erteilt werden.

Den Antrag auf Ausstellung eines Handwerkerparkausweises / Parkausweises für soziale Dienste können Sie über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.

Gebühren:

  • Kommunaler Ausweis: 100,- Euro pro Jahr
  • Ausweis für den Regierungsbezirk Köln: 180,- Euro pro Jahr
  • Landesweiter Ausweis: 300,- Euro pro Jahr
Parkausweis, HWP, Ausnahmegenehmigung https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10611/show
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Alagöz

007

02401 800-170