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 Haushaltsplan

Die Stadt hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 78 GO NRW).
Der Haushaltsplan (§ 79 GO NRW) ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.

Er wird gemäß § 78 ff. GO NRW jedes Haushaltsjahr neu aufgestellt. Das Haushaltsjahr entspricht grundsätzlich einem Kalenderjahr.
Der Haushaltsplan ist aufgeteilt in Ergebnis- und Finanzplan. Im Ergebnisplan werden Erträge und Aufwendungen und im Finanzplan Ein- und Auszahlungen jeweils getrennt in die laufende Verwaltungstätigkeit, die Investitionstätigkeit und die Finanzierungstätigkeit aufgeführt.
Des Weiteren sind die Höhe der Kreditermächtigung und der Verpflichtungsermächtigungen sowie die Höhe von Krediten zur Liquiditätssicherung und die Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage in der Haushaltssatzung festzusetzen.

Den aktuellen Haushaltsplan können Sie auf der Homepage der Stadt Baesweiler herunterladen.

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Zuständige Einrichtung

Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Reiff:
Tel: 02401 800-526

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