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 Fällgenehmigung

Möchte der Eigentümer eines Grundstücks, einen sich dort befindlichen Baum mit einem Stammumfang von 70 cm und mehr Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden fällen, ist bei der Stadt Baesweiler ein formloser Fällantrag einzureichen. In diesem ist die Fällabsicht zu begründen und mit aussagekräftigen Bildern zu belegen.

Einen Fällantrag können Sie über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.

Die Erteilung der Fällgenehmigung erfolgt kostenlos.

Rechtsgrundlagen

Baumschutzsatzung der Stadt Baesweiler

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Zuständige Einrichtung

Stadtplanungsabteilung
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hering-Terstegge:
Tel: 02401 800-380
Fällgenehmigung

Möchte der Eigentümer eines Grundstücks, einen sich dort befindlichen Baum mit einem Stammumfang von 70 cm und mehr Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden fällen, ist bei der Stadt Baesweiler ein formloser Fällantrag einzureichen. In diesem ist die Fällabsicht zu begründen und mit aussagekräftigen Bildern zu belegen.

Einen Fällantrag können Sie über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.

Die Erteilung der Fällgenehmigung erfolgt kostenlos.

Baumfällgenehmigung, Baumschutz https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11161/show
Stadtplanungsabteilung
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Hering-Terstegge

309

02401 800-380