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Amtshilfeersuchen
Die Vollstreckungsbehörde vollstreckt nicht nur Forderungen der Stadt Baesweiler, sondern auch Forderungen bestimmter anderer Behörden im Rahmen der Amtshilfe.
Die Stadt Baesweiler ist gesetzliche Vollstreckungsbehörde unter anderem für folgende Forderungsgläubiger in Nordrhein-Westfalen:
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,
- Industrie- und Handelskammer,
- Handwerkskammern und -innungen, andere berufsständische Kammern,
- Kirchengemeinden,
- öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure,
- Zweckverbände,
- Versorgungswerke
sowie die meisten anderen unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Örtlich zuständig ist die Stadt Baesweiler als Vollstreckungsbehörde, wenn der Schuldner in Baesweiler wohnhaft oder ansässig ist.
Die Vollstreckung erfolgt auch für ausländische öffentliche Stellen, soweit zwischen-staatliche Vereinbarungen und die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung dieser Vereinbarung dies vorsehen.
Auch hier fallen entsprechende zusätzliche Pfändungsgebühren und Auslagen an, die vom Schuldner zu begleichen sind.
Zuständige Einrichtung
Stadtkasse
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler