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 Namensführung in der Ehe

Sie möchten heiraten? Welche Möglichkeiten der Namensführung gibt es?

Nach deutschem Recht besteht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Dies kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführte Familienname des Ehemannes oder der Ehefrau sein.

Derjenige, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Geburtsnamen oder jetzt geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehenamen aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Hinzufügung ist an keine Frist gebunden. Sie kann bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Voranstellung oder Anfügung eines Namens kann jederzeit widerrufen werden. Eine erneute Voranstellung oder Anfügung ist dann aber nicht mehr möglich.

Die Ehegatten können aber auch entscheiden, dass sie keinen gemeinsamen Familiennamen führen wollen. Jeder behält dann seinen Familiennamen.

Sollte später doch noch ein gemeinsamer Ehename gewünscht werden, so kann diese Erklärung während bestehender Ehe ohne zeitliche Begrenzung beim Standesamt nachgeholt werden.

Eine einmal abgegebene Ehenamenbestimmung ist jedoch unwiderruflich, das heißt, sie kann während der Ehe nicht mehr zurückgenommen werden.

Besitzt ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit, bestehen für die Namensführung unter Umständen zusätzliche Wahlmöglichkeiten. Über diese Möglichkeiten werden Sie bei der Anmeldung der Eheschließung beraten.

Nach Auflösung der Ehe hat der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Familiennamen wieder anzunehmen.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

Für Namenserklärungen nach der Eheschließung (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe) sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • aktuelles Ausweisdokument,
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.

Eine persönliche Vorsprache - gegebenenfalls beider Ehegatten - ist erforderlich.

Gebühren

  • keine, falls keine Formvorschriften zu beachten sind, sonst 21,00 € sowie
  • 9,00 € für die Erteilung einer Bescheinigung über die Namensänderung.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
E-Mail: standesamt@stadt.baesweiler.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Estrada-Perez:
Tel: 02401 800-109

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