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 Grabarten

Auf den sechs städtischen Friedhöfen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Bestattung – allerdings sind nicht alle Bestattungsarten auf jedem Friedhof möglich. Die folgende Übersicht informiert über die Besonderheiten der Grabstätten und wo sie angeboten werden.

Die jeweiligen Gebühren entnehmen Sie bitte der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Baesweiler.

Reihengrabstätten

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden in geschlossenen Feldern der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Es werden Reihengrabfelder eingerichtet

  • für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tod- und Fehlgeburten (Ruhezeit 15 Jahre) und
  • für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr (Ruhezeit 25 Jahre).

In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch zulässig, in einer Reihengrabstätte die Leichen von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter 5 Jahren oder zusätzlich zu einer anderen Leiche die Leiche eines Kindes unter einem Jahr zu bestatten, sofern die Ruhezeit hierdurch nicht überschritten wird. Es ist zudem zulässig Tot- und Fehlgeburten sowie die aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrucht zu bestatten.

Eine Reihengrabstätte kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden.
Reihengrabstätten gibt es auf allen städtischen Friedhöfen in Baesweiler.

Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt grundsätzlich für die gesamte Grabstätte und für volle Jahre. Die Lage der Grabstätte kann gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung gewählt werden.

Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten, als Einfach- oder Tiefgräber vergeben.

In einem Einfachgrab kann eine Leiche, in einem Tiefgrab können zwei Leichen übereinander bestattet werden. Anstelle eines Sarges können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Bei voll belegten Grabstätten kann auf Antrag die Beisetzung einer weiteren Urne zusätzlich gestattet werden. Nach Ablauf der Ruhezeit kann eine weitere Bestattung erfolgen. Als Berechtigte können in Wahlgrabstätten der Erwerber, seine Angehörigen und ihm nahestehende Personen bestattet werden.

Reicht bei einer weiteren Belegung einer mehrstelligen Grabstätte die gesetzliche Ruhefrist  über das bestehende Nutzungsrecht hinaus, ist vor der weiteren Bestattung für die gesamte Grabstätte  das Nutzungsrecht für die Dauer der neuen Ruhefrist zu verlängern.

Eine Wahlgrabstätte kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden.
Wahlgrabstätten gibt es auf allen städtischen Friedhöfen in Baesweiler.

Urnenreihengrabstätten

Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Aschenbeisetzungen. Sie werden in geschlossenen Feldern der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche (25 Jahre) vergeben. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

In einer Urnenreihengrabstätte kann eine Urne beigesetzt werden.

Eine Urnenreihengrabstätte kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden.
Urnenreihengrabstätten gibt es auf allen städtischen Friedhöfen in Baesweiler. 

Urnenwahlgrabstätten

Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Aschenbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden. Die Lage der Grabstätte kann gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung gewählt werden.

In einer Urnenwahlgrabstätte können zwei Urnen beigesetzt werden.

Reicht bei einer weiteren Belegung die verbleibende Nutzungszeit für die Ruhefrist von 25 Jahren für eine Urne nicht mehr aus, muss das Nutzungsrecht für die erforderliche Zeit verlängert bzw. nachgekauft werden.

Eine Urnenwahlgrabstätte kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden.
Urnenwahlgrabstätten gibt es auf allen städtischen Friedhöfen in Baesweiler.

Anonyme Grabstätten

Urnen und Särge können auf den Städtischen Friedhöfen in Baesweiler und Setterich auf anonymen Grabfeldern beigesetzt werden.

Der genaue Ort der Grabstätte ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt.
Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich.

Die anonymen Grabfelder dürfen nicht mit Blumen, Steinen, Grabaufbauten oder sonstigen Gegenständen geschmückt werden. Die Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung.

Grabstätten auf Rasenflächen mit liegenden Gedenktafeln ohne Bepflanzung

Grabstätten auf Rasenflächen mit liegenden Gedenktafeln, sogenannte. "amerikanische Bestattungen", werden eingerichtet als

  • Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten sowie als
  • Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten.

Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten auf Rasenflächen mit liegenden Gedenktafeln ohne Bepflanzung dienen der Bestattung Verstorbener ohne Altersbegrenzung. Sie werden in geschlossenen Feldern der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden (25 Jahre) zugeteilt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Je Grabstätte kann ein Sarg bzw. eine Urne beigesetzt werden.

Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten auf Rasenflächen mit liegenden Gedenktafeln ohne Bepflanzung sind Grabstätten, an denen ein Nutzungsrecht von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden. Die Lage der Grabstätte kann nicht gewählt werden.

Wahlgrabstätten auf Rasenflächen mit liegenden Gedenktafeln ohne Bepflanzung werden als einstellige Tiefgräber vergeben. In einem Tiefgrab können zwei Leichen übereinander bestattet werden. Anstelle eines Sarges können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Bei voll belegten Grabstätten kann auf Antrag die Beisetzung einer weiteren Urne zusätzlich gestattet werden.

In Urnenwahlgrabstätten mit liegenden Gedenktafeln ohne Bepflanzung können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.

Reicht bei einer weiteren Belegung die verbleibende Nutzungszeit für die Ruhefrist von 25 Jahren nicht mehr aus, muss das Nutzungsrecht für die erforderliche Zeit verlängert bzw. nachgekauft werden.

Nach Ablauf der Ruhezeit kann eine weitere Bestattung erfolgen.

Auf allen amerikanischen Grabstätten ist ebenerdig – und soweit vorhanden – in den dafür vorgesehen Kiesstreifen eine Gedenktafel nach den Vorgaben der Friedhofssatzung einzulassen. Bepflanzungen sind nicht zulässig, Blumenschmuck oder dergleichen sind lediglich bei den Grabstätten mit Kiesstreifen gestattet.

Die Pflege dieser Grabstätten obliegt der Friedhofsverwaltung.

Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten sowie Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten auf Rasenflächen mit liegenden Gedenktafeln ohne Bepflanzung gibt es auf allen städtischen Friedhöfen in Baesweiler.

Urnenkammern

Auf dem Städtischen Friedhof Oidtweiler können Urnen in Urnenkammern beigesetzt werden.

Urnenkammern sind Urnenwahlgrabstätten zur oberirdischen Beisetzung von Aschen, an denen im Todesfall auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden (25 Jahre) verliehen wird. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden. Die Lage der Urnenkammer wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt.

In einer Urnenkammer können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.

Reicht bei einer weiteren Belegung die verbleibende Nutzungszeit für die Ruhefrist von 25 Jahren für eine Urne nicht mehr aus, muss das Nutzungsrecht für die erforderliche Zeit verlängert bzw. nachgekauft werden.

Die Urnenkammern werden mit einer von der Friedhofsverwaltung zur Verfügung gestellten Verschlussplatte aus Naturstein verschlossen.

Die Verschlussplatte ist im Rahmen der Friedhofssatzung mit einer Beschriftung zu versehen.

Gemeinschaftsgrab "Sternenkindergrab"

Sogenannte "Sternenkinder" können in dieser Grabstätte auf dem Städtischen Friedhof in Baesweiler im Rahmen von Gemeinschaftsbestattungen beigesetzt werden.

Ein Nutzungsrecht kann nicht erworben werden, eine individuelle Kennzeichnung und Gestaltungsmöglichkeit sind nicht gegeben.

Ehrengrabstätten

Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegen der Stadt.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
E-Mail: standesamt@stadt.baesweiler.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Estrada-Perez:
Tel: 02401 800-109

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