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 Auskunftssperre

bei Gefahr für Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit

Grundsätzlich übermittelt die Meldebehörde aufgrund gesetzlicher Vorschriften Adressdaten an anfragende Personen oder Firmen. Das Bundesmeldegesetz bietet Einwohner/innen das Recht, eine Auskunftssperre zu beantragen. Dies bedeutet, dass eine Weitergabe der persönlichen Daten unterbleibt.

Bei einem Fortzug in eine andere Gemeinde ist die Auskunftssperre - soweit diese fortbestehen soll - bei der Anmeldung erneut zu beantragen.

Voraussetzungen

Eine Auskunftssperre kann eingerichtet werden, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass durch eine Melderegisterauskunft ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

Diese Auskunftssperre kann schriftlich unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Es sind vorhandene Beweismittel anzugeben (zum Beispiel Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen).

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Fellner:
Tel: 02401 800-136
Frau Kintscher:
Tel: 02401 800-133
Frau Beem:
Tel: 02401 800-138
Frau Klusmeier:
Tel: 02401 800-130
Frau Karabudak:
Tel: 02401 800-134
Auskunftssperre

bei Gefahr für Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit

Grundsätzlich übermittelt die Meldebehörde aufgrund gesetzlicher Vorschriften Adressdaten an anfragende Personen oder Firmen. Das Bundesmeldegesetz bietet Einwohner/innen das Recht, eine Auskunftssperre zu beantragen. Dies bedeutet, dass eine Weitergabe der persönlichen Daten unterbleibt.

Bei einem Fortzug in eine andere Gemeinde ist die Auskunftssperre - soweit diese fortbestehen soll - bei der Anmeldung erneut zu beantragen.

Voraussetzungen

Eine Auskunftssperre kann eingerichtet werden, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass durch eine Melderegisterauskunft ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

Diese Auskunftssperre kann schriftlich unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Es sind vorhandene Beweismittel anzugeben (zum Beispiel Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen).

https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14652/show
Bürgerbüro
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Fellner

017

02401 800-136

Frau

Kintscher

017a

02401 800-133

Frau

Beem

017

02401 800-138

Frau

Klusmeier

017

02401 800-130

Frau

Karabudak

02401 800-134