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Melde- und Aufenthaltsbescheinigung
Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen weisen Daten nach, die im Melderegister über die eigene Person gespeichert sind.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung oder auch erweiterten Meldebescheinigung, die zusätzliche Daten z. B. zum Familienstand, Religion, der Staatsangehörigkeit und des Meldezeitraumes enthalten können, ist in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt oder zur Vorlage bei Konsulaten erforderlich.
Voraussetzungen
Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss in Baesweiler gemeldet sein.
Benötigte Unterlagen und Antragstellung
- Aktuelles Ausweisdokument
- Gegebenenfalls Nachweis der Rentenkasse
Die Melde- und Aufenthaltsbescheinigung kann im Bürgerbüro persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden und wird sofort ausgestellt. Falls die Bescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist neben dem Personalausweis oder Reisepass dieser Person eine Vollmacht vorzulegen. Dies gilt nicht bei Personen unter 18 Jahren; hier können die Anträge auch von den Personensorgeberechtigten gestellt werden.
Gebühren
9,00 Euro (für deutsche gesetzliche Rentenversicherung gebührenfrei, nur nach Vorlage entsprechender Nachweise)
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Verwandte Dienstleistungen
Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen weisen Daten nach, die im Melderegister über die eigene Person gespeichert sind.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung oder auch erweiterten Meldebescheinigung, die zusätzliche Daten z. B. zum Familienstand, Religion, der Staatsangehörigkeit und des Meldezeitraumes enthalten können, ist in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt oder zur Vorlage bei Konsulaten erforderlich.
Voraussetzungen
Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss in Baesweiler gemeldet sein.
Benötigte Unterlagen und Antragstellung
- Aktuelles Ausweisdokument
- Gegebenenfalls Nachweis der Rentenkasse
Die Melde- und Aufenthaltsbescheinigung kann im Bürgerbüro persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden und wird sofort ausgestellt. Falls die Bescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist neben dem Personalausweis oder Reisepass dieser Person eine Vollmacht vorzulegen. Dies gilt nicht bei Personen unter 18 Jahren; hier können die Anträge auch von den Personensorgeberechtigten gestellt werden.
Gebühren
9,00 Euro (für deutsche gesetzliche Rentenversicherung gebührenfrei, nur nach Vorlage entsprechender Nachweise)
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14812/show