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 Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, zur Identitätsfeststellung einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Die Ausweispflicht können Sie auch mit einem gültigen Reisepass erfüllen.

Auf Antrag kann auch ein Personalausweis ausgestellt werden für Personen,

  • die noch nicht 16 Jahre alt sind oder
  • für Deutsche, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben.

Beim Personalausweis wird unterschieden nach Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) und Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeitsdauer 10 Jahre).

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • in Baesweiler mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

  • Ihren bisherigen Personalausweis, wenn nicht vorhanden, anderer amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass oder Kinderreisepass. Sollten Sie keines der vorgenannten Dokumente vorlegen können, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren.

Bei Personen unter 16 Jahren

Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist. Die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben. Minderjährige unter 16 Jahren sind von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil bei der Antragstellung zu begleiten. Die Unterschrift des zweiten Elternteils kann mittels Einverständniserklärung schriftlich erfolgen.

Seit dem 1. Juli 1998 gibt es im Falle der Scheidung keine zwingende, die elterliche Sorge regelnde Gerichtsentscheidung mehr. Auch nach der Scheidung oder der dauernden Trennung bleibt es in der Regel bei der gemeinsamen Sorge. Bei Scheidung oder dauernder Trennung der Eltern kann bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall ausnahmsweise die Unterschrift des Sorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt, ausreichend sein. Dieser Sorgeberechtigte kann Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein treffen. Bei nicht ehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge bei der Mutter. Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen.

Auf Grund der besonderen Anforderungen des Ausweisherstellers kann das eigentliche Antragsformular nur bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro ausgefüllt werden. Mit der Abholung des Reisepasses können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich ausweisen können und den bisherigen Reisepass des Antragstellers vorlegen.

Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.

Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist eine Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden, im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.

Bearbeitungsdauer

Eine verbindliche Aussage über die Bearbeitungsdauer kann nicht getroffen werden, da die Personalausweise nach Beantragung durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden. In der Regel kann dies ca. zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Bei hohem Antragsaufkommen z. B. zur Ferienzeit, kann sich die Ausstellung jedoch verzögern. Wir empfehlen daher neue Personalausweise frühzeitig vor Ablauf der bisherigen Personalausweise zu beantragen. In besonders dringenden Fällen, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis mit der Gültigkeitsdauer von drei Monaten zu beantragen. Dieser vorläufige Personalausweis wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.

Gebühren

  • Personalausweis für
    • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben:                                      37,00 €
    • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:                  22,80 €
  • Weitere Gebühren:
    • Entsperren des Ausweisdokumentes bei Wiederauffinden nach Verlust:   gebührenfrei
    • Änderung der PIN (Geheimnummer):                                                                 gebührenfrei
    • Ändern der Anschrift bei Umzügen:                                                                    gebührenfrei
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall:                                       gebührenfrei
    • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates:  Festlegung durch jeweiligen Anbieter
  • vorläufiger Personalausweis:                                                                                        10,00 €

Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte begleichen.

Hinweise und Besonderheiten

Personalausweis als Reisedokument
Neben der Funktion des Personalausweises zur Erfüllung der Ausweispflicht kann dieser auch für Reisen in bestimmte Länder genutzt werden. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Hier können Sie beim jeweiligen Reiseland die „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“ einsehen. Neben den benötigten Dokumenten beachten Sie bitte die jeweiligen „Anmerkungen“.

Kein gültiges Ausweisdokument bei kurzfristig anstehender Flugreise
Sollten Sie bei einer kurzfristig anstehenden Flugreise ins Ausland feststellen, dass Ihr Personalausweis oder Reisepass nicht mehr gültig ist, kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundespolizei.

Funktionen und Sicherheitsmerkmale des Personalausweises
Der Personalausweis im Scheckkartenformat hat zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die auf international anerkannten Standards basieren und eine besonders hohe Fälschungssicherheit gewährleisten.
Der Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die Nutzung von drei Funktionen, und zwar:

  • der Online-Ausweisfunktion zur Identitätsfeststellung im Internet,
  • die Unterschriftsfunktion um digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen und
  • die Biometriefunktion zur Speicherung des Lichtbildes und zusätzlich zweier Fingerabdrücke.

Nähere Informationen zu den vorgenannten Funktionen bietet Ihnen das Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern.

Änderung des Familiennamens bei bevorstehender Eheschließung
Ändert sich durch eine bevorstehende Eheschließung der Familienname, kann der Personalausweis maximal acht Wochen vor dem Trautermin beantragt werden. Bei der Antragstellung legen Sie bitte die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die künftige Namensführung ergibt, vor.

Bei einer Einbürgerung wird eine deutsche oder internationale Personenstandsurkunde oder eine beglaubigte Übersetzung eines vom OLG bestellten Übersetzers der Personenstandsurkunde benötigt.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Fellner:
Tel: 02401 800-136
Frau Beem:
Tel: 02401 800-138
Frau Kintscher:
Tel: 02401 800-133
Frau Klusmeier:
Tel: 02401 800-130
Frau Karabudak:
Tel: 02401 800-134

Verwandte Dienstleistungen

Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, zur Identitätsfeststellung einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Die Ausweispflicht können Sie auch mit einem gültigen Reisepass erfüllen.

Auf Antrag kann auch ein Personalausweis ausgestellt werden für Personen,

  • die noch nicht 16 Jahre alt sind oder
  • für Deutsche, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben.

Beim Personalausweis wird unterschieden nach Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) und Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeitsdauer 10 Jahre).

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • in Baesweiler mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

  • Ihren bisherigen Personalausweis, wenn nicht vorhanden, anderer amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass oder Kinderreisepass. Sollten Sie keines der vorgenannten Dokumente vorlegen können, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren.

Bei Personen unter 16 Jahren

Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist. Die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben. Minderjährige unter 16 Jahren sind von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil bei der Antragstellung zu begleiten. Die Unterschrift des zweiten Elternteils kann mittels Einverständniserklärung schriftlich erfolgen.

Seit dem 1. Juli 1998 gibt es im Falle der Scheidung keine zwingende, die elterliche Sorge regelnde Gerichtsentscheidung mehr. Auch nach der Scheidung oder der dauernden Trennung bleibt es in der Regel bei der gemeinsamen Sorge. Bei Scheidung oder dauernder Trennung der Eltern kann bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall ausnahmsweise die Unterschrift des Sorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt, ausreichend sein. Dieser Sorgeberechtigte kann Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein treffen. Bei nicht ehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge bei der Mutter. Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen.

Auf Grund der besonderen Anforderungen des Ausweisherstellers kann das eigentliche Antragsformular nur bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro ausgefüllt werden. Mit der Abholung des Reisepasses können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich ausweisen können und den bisherigen Reisepass des Antragstellers vorlegen.

Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.

Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist eine Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden, im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.

Bearbeitungsdauer

Eine verbindliche Aussage über die Bearbeitungsdauer kann nicht getroffen werden, da die Personalausweise nach Beantragung durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden. In der Regel kann dies ca. zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Bei hohem Antragsaufkommen z. B. zur Ferienzeit, kann sich die Ausstellung jedoch verzögern. Wir empfehlen daher neue Personalausweise frühzeitig vor Ablauf der bisherigen Personalausweise zu beantragen. In besonders dringenden Fällen, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis mit der Gültigkeitsdauer von drei Monaten zu beantragen. Dieser vorläufige Personalausweis wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.

Gebühren

  • Personalausweis für
    • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben:                                      37,00 €
    • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:                  22,80 €
  • Weitere Gebühren:
    • Entsperren des Ausweisdokumentes bei Wiederauffinden nach Verlust:   gebührenfrei
    • Änderung der PIN (Geheimnummer):                                                                 gebührenfrei
    • Ändern der Anschrift bei Umzügen:                                                                    gebührenfrei
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall:                                       gebührenfrei
    • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates:  Festlegung durch jeweiligen Anbieter
  • vorläufiger Personalausweis:                                                                                        10,00 €

Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte begleichen.

Hinweise und Besonderheiten

Personalausweis als Reisedokument
Neben der Funktion des Personalausweises zur Erfüllung der Ausweispflicht kann dieser auch für Reisen in bestimmte Länder genutzt werden. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Hier können Sie beim jeweiligen Reiseland die „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“ einsehen. Neben den benötigten Dokumenten beachten Sie bitte die jeweiligen „Anmerkungen“.

Kein gültiges Ausweisdokument bei kurzfristig anstehender Flugreise
Sollten Sie bei einer kurzfristig anstehenden Flugreise ins Ausland feststellen, dass Ihr Personalausweis oder Reisepass nicht mehr gültig ist, kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundespolizei.

Funktionen und Sicherheitsmerkmale des Personalausweises
Der Personalausweis im Scheckkartenformat hat zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die auf international anerkannten Standards basieren und eine besonders hohe Fälschungssicherheit gewährleisten.
Der Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die Nutzung von drei Funktionen, und zwar:

  • der Online-Ausweisfunktion zur Identitätsfeststellung im Internet,
  • die Unterschriftsfunktion um digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen und
  • die Biometriefunktion zur Speicherung des Lichtbildes und zusätzlich zweier Fingerabdrücke.

Nähere Informationen zu den vorgenannten Funktionen bietet Ihnen das Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern.

Änderung des Familiennamens bei bevorstehender Eheschließung
Ändert sich durch eine bevorstehende Eheschließung der Familienname, kann der Personalausweis maximal acht Wochen vor dem Trautermin beantragt werden. Bei der Antragstellung legen Sie bitte die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die künftige Namensführung ergibt, vor.

Bei einer Einbürgerung wird eine deutsche oder internationale Personenstandsurkunde oder eine beglaubigte Übersetzung eines vom OLG bestellten Übersetzers der Personenstandsurkunde benötigt.

vorläufiger Personalausweis, Ausweis, Ausweiskarte, Identifikationskarte, Perso https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14951/show
Bürgerbüro
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Fellner

017

02401 800-136

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017

02401 800-138

Frau

Kintscher

017a

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Frau

Klusmeier

017

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Karabudak

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