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Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte)
Ab dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Mit der neuen Chipkarte können sich die Karteninhaber/innen sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Hierzu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet.
Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
Weitere Infos über die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR finden Sie hier.
Voraussetzungen
- in Baesweiler mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
- mindestens 16 Jahre alt
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis). Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 37,00 €.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler