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 Akteneinsicht Bauakten

Als besondere Serviceleistung bietet die Stadt Baesweiler die Einsicht in die ihr vorliegenden Bauakten aus dem Bauaktenarchiv an.

Alle Genehmigungen für ein Bauvorhaben sind vom Bauherrn oder Eigentümer aufzubewahren. Da es immer wieder vorkommen kann, dass Unterlagen verlorengehen, haben Sie in diesem Fall die Möglichkeit, die im Archiv der Bauordnung vorhandenen Genehmigungsunterlagen einzusehen und ggf. Ablichtungen fertigen zu lassen. Eine Vollständigkeit der Akten kann nicht garantiert werden.

Berechtigte Personen
Zur Akteneinsicht sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur folgende Personen berechtigt:
- Eigentümer,
- Erben,
- bevollmächtigte Personen.

Hinweis zur Einsichtnahme
Da die Unterlagen in jedem Einzelfall aus dem Bauaktenarchiv besorgt werden müssen, ist die gewünschte Akte zuvor beim Bauordnungsamt anzumelden. Von dort erhalten Sie dann auch die Information, wann die Akteneinsicht möglich ist.

Die Anmeldung zur Akteneinsicht können Sie direkt über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.

Kosten

  • Je Objekt individuell zusammengestellte Schriftstücke (8,00 EUR) - je angefangene viertel Stunde
  • Kopien im Format DIN A 4 (zwischen 0,40 und 0,60 EUR) - je Seite
  • - für die ersten zehn Seiten (0,60 EUR) - je Seite
  • - für jede weitere Seite (0,40 EUR) - je Seite
  • Kopien mit größerem Format als DIN A 4 (0,85 EUR) - je Seite

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Baesweiler.

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Zuständige Einrichtung

Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Fuß:
Tel: 02401 800-348
Akteneinsicht Bauakten

Als besondere Serviceleistung bietet die Stadt Baesweiler die Einsicht in die ihr vorliegenden Bauakten aus dem Bauaktenarchiv an.

Alle Genehmigungen für ein Bauvorhaben sind vom Bauherrn oder Eigentümer aufzubewahren. Da es immer wieder vorkommen kann, dass Unterlagen verlorengehen, haben Sie in diesem Fall die Möglichkeit, die im Archiv der Bauordnung vorhandenen Genehmigungsunterlagen einzusehen und ggf. Ablichtungen fertigen zu lassen. Eine Vollständigkeit der Akten kann nicht garantiert werden.

Berechtigte Personen
Zur Akteneinsicht sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur folgende Personen berechtigt:
- Eigentümer,
- Erben,
- bevollmächtigte Personen.

Hinweis zur Einsichtnahme
Da die Unterlagen in jedem Einzelfall aus dem Bauaktenarchiv besorgt werden müssen, ist die gewünschte Akte zuvor beim Bauordnungsamt anzumelden. Von dort erhalten Sie dann auch die Information, wann die Akteneinsicht möglich ist.

Die Anmeldung zur Akteneinsicht können Sie direkt über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Baesweiler.

https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/7561/show
Bauordnungsamt
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Fuß

02401 800-348