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 Baulasten

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wer ein berechtigtes Interesse (z. B. als Grundstückseigentümer, Käufer eines Grundstückes) an einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis hat, bekommt gegen Gebühr einen entsprechenden Auszug aus dem Baulastenverzeichnis. Für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein Antrag notwendig.

Diesen Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis können Sie direkt über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: 
- Name und Anschrift des Antragstellers,
- Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstücknummer des Objektes,
- Eigentumsnachweis bzw. eine Vollmacht des Eigentümers.

Eintragung einer Baulast beantragen

Eine Baulast ist nach § 85 Abs. 1 BauO NRW 2018 eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte, das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Die Baulast dient in der Regel dazu, die Erteilung einer sonst nicht zulässigen Baugenehmigung, durch eine öffentlich-rechtlichen Sicherung zu ermöglichen.

Was wird für die Baulasteintragung benötigt?
- Baulastantrag (Formular),
- Baulasterklärung (Formular),
- amtlicher Lageplan zum Baulastantrag in mindestens 3-facher Ausfertigung.

Hinweis: Bei flächenrelevanten Baulasten ist ein ÖbVI-Lageplan in mindestens 3-facher Ausfertigung einzureichen.

Einen Antrag auf Eintragung einer Baulast können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen auszudrucken und zu unterschreiben.

Kosten

  • Auskunft, dass keine Baulast besteht (10,00 EUR) - pro Grundstück
  • Auskunft über eine bestehende Baulast (50,00 EUR) - pro Grundstück
  • --> jedoch höchstens (150,00 EUR) - pro Grundstück
  • Eintragung einer Stellplatzsicherung (50,00 EUR) - je Stellplatz
  • Eintragung einer Anbauverpflichtung (100,00 EUR)
  • Eintragung einer Sicherung gemeinsamer Bauteile (125,00 EUR)
  • Eintragung einer Abstandsflächenbaulast (250,00 EUR)
  • Eintragung einer planungsrechtlichen Bindung (200,00 EUR)
  • Eintragung einer Vereinigungsbaulast für mind. 2 Flurstücke (150,00 EUR) - je Flurstück
  • --> für jedes weitere Flurstück (50,00 EUR)
  • Eintragung einer Erschließungsbaulast (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) (150,00 EUR)
  • --> sofern nur ein Erschließungsteil (100,00 EUR)

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Arz: Amtsleiter
Tel: 02401 800-350
Frau Schmitz:
Tel: 02401 800-376
Baulasten

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wer ein berechtigtes Interesse (z. B. als Grundstückseigentümer, Käufer eines Grundstückes) an einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis hat, bekommt gegen Gebühr einen entsprechenden Auszug aus dem Baulastenverzeichnis. Für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein Antrag notwendig.

Diesen Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis können Sie direkt über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: 
- Name und Anschrift des Antragstellers,
- Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstücknummer des Objektes,
- Eigentumsnachweis bzw. eine Vollmacht des Eigentümers.

Eintragung einer Baulast beantragen

Eine Baulast ist nach § 85 Abs. 1 BauO NRW 2018 eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte, das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Die Baulast dient in der Regel dazu, die Erteilung einer sonst nicht zulässigen Baugenehmigung, durch eine öffentlich-rechtlichen Sicherung zu ermöglichen.

Was wird für die Baulasteintragung benötigt?
- Baulastantrag (Formular),
- Baulasterklärung (Formular),
- amtlicher Lageplan zum Baulastantrag in mindestens 3-facher Ausfertigung.

Hinweis: Bei flächenrelevanten Baulasten ist ein ÖbVI-Lageplan in mindestens 3-facher Ausfertigung einzureichen.

Einen Antrag auf Eintragung einer Baulast können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen auszudrucken und zu unterschreiben.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).

Baulastenverzeichnis https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/7563/show
Bauordnungsamt
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Herr

Arz

Amtsleiter

203

02401 800-350

Frau

Schmitz

210b

02401 800-376