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 Abwasserbeseitigung

Das Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau ist zuständig für die Planung, den Bau und die Unterhaltung des städtischen Kanalnetzes.

In die Zuständigkeit fallen u.a.:

  •  ca. 119 km Mischwasserkanäle
  •  ca. 0,5 km Schmutzwasserkanäle
  •  ca. 1,6  km Regenwasserkanäle
  • 3 Regenüberlaufbecken
  • 6 Regenrückhaltebecken
  • 5 Pumpwerke

Die Abwasserreinigung sowie die Gewässerunterhaltung fallen in die Zuständigkeit des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER), Tel. 02421 / 494 – 0.

Die Kanalgrundstücksanschlussleitungen fallen gem. Entwässerungssatzung in die Zuständigkeit der Anschlussnehmer.
Die aktuelle Entwässerungssatzung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Öffentliche Einrichtung und Wirtschaftsförderung".

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Zuständige Einrichtung

Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Monke:
Tel: 02401 800-388
Abwasserbeseitigung

Das Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau ist zuständig für die Planung, den Bau und die Unterhaltung des städtischen Kanalnetzes.

In die Zuständigkeit fallen u.a.:

  •  ca. 119 km Mischwasserkanäle
  •  ca. 0,5 km Schmutzwasserkanäle
  •  ca. 1,6  km Regenwasserkanäle
  • 3 Regenüberlaufbecken
  • 6 Regenrückhaltebecken
  • 5 Pumpwerke

Die Abwasserreinigung sowie die Gewässerunterhaltung fallen in die Zuständigkeit des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER), Tel. 02421 / 494 – 0.

Die Kanalgrundstücksanschlussleitungen fallen gem. Entwässerungssatzung in die Zuständigkeit der Anschlussnehmer.
Die aktuelle Entwässerungssatzung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Öffentliche Einrichtung und Wirtschaftsförderung".

Entwässerung https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/7566/show
Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Monke

02401 800-388