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 Ortsrecht

Das Ortsrecht der Stadt Baesweiler umfasst die ortsrechtlichen Vorschriften (Satzungen, Benutzungsordnungen, Gebührensatzungen, (ordnungsbehördliche) Verordnungen), die auf  der Homepage der Stadt Baesweiler veröffentlicht werden.

Hier können Sie das Ortsrecht der Stadt Baesweiler einsehen.

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Zuständige Einrichtung

Hauptabteilung
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Bartz:
Tel: 02401 800-212
Ortsrecht

Das Ortsrecht der Stadt Baesweiler umfasst die ortsrechtlichen Vorschriften (Satzungen, Benutzungsordnungen, Gebührensatzungen, (ordnungsbehördliche) Verordnungen), die auf  der Homepage der Stadt Baesweiler veröffentlicht werden.

Hier können Sie das Ortsrecht der Stadt Baesweiler einsehen.

Satzung, Verordnung, Benutzungsordnung, Wahlordnung, Richtlinie https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/8402/show
Hauptabteilung
An der Burg 3 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Bartz

3

02401 800-212