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Ortsrecht
Das Ortsrecht der Stadt Baesweiler umfasst die ortsrechtlichen Vorschriften (Satzungen, Benutzungsordnungen, Gebührensatzungen, (ordnungsbehördliche) Verordnungen), die auf der Homepage der Stadt Baesweiler veröffentlicht werden.
Hier können Sie das Ortsrecht der Stadt Baesweiler einsehen.
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Zuständige Einrichtung
Hauptabteilung
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler