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Werbeanlage
Werbeanlagen sind in der Regel genehmigungspflichtig, außer sie werden nach ihrem Zweck nur vorrübergehend (höchstens 2 Monate) angebracht, ausgenommen hiervon sind Werbeanlagen im Außenbereich. Genehmigungsfrei sind zudem Werbeanlagen, die z.B. maximal 1 m² groß sind oder auf Sportanlagen angebracht sind.
Erforderliche Unterlagen
- Bauantrag (2-fach)
- Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte (2-fach) mit genauer Einzeichnung des Standortes der Werbeanlage
Hinweis
Der Lageplan sollte mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte (nicht älter als 6 Monate) erstellt sein.
Der Lageplan muss enthalten: rechtmäßige Grenzen, Festsetzungen eines Bebauungsplanes, vorhandene bauliche Anlagen und Werbeanlagen, Aufstellungs- oder Anbringungsort der Werbeanlage, ggfs. Abstandsflächenberechnung, Abstände zu baulichen Anlagen, Verkehrsflächen sowie zu begrünten Flächen.
- Zeichnung im Maßstab 1:500 (2-fach)
- Darstellung vom Bestand sowie der geplanten Werbeanlage
Einen Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid für Werbeanlagen können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.
Kosten
Die Bearbeitung von Bauanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW(AVerwGebO NRW) erhoben.
Sie beträgt 6 v.H. der Herstellungssumme, mindestens jedoch 50,00 €.
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Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler