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 Grundstücksteilung

Eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde ist nach § 7 BauO NRW 2018 erforderlich, wenn die Teilung eines Grundstücks bzw. Flurstücks geplant und das Grundstück bebaut ist.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • amtlicher Lageplan (nicht kleiner als M: 1:500)
  • Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO, soweit erforderlich

Die Bearbeitung von Teilungsanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der zu teilenden, bebauten Grundstücke sowie dem Prüfumfang.

Den Antrag auf Genehmigung zur Grundstücksteilung können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.
 
Weiterführende Informationen bietet Ihnen zudem das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kosten

  • Einfache Grenzkorrekturen und Ergänzungen (50,00 EUR)
  • Grundstücke, die mit untergeordneten Anlagen bebaut sind (100,00 EUR)
  • Grundstücke, die mit Wohnhäusern bebaut sind (200,00 EUR)
  • Grundstücke, die mit gewerblichen, landwirtschaftlichen o. ä. Gebäuden bebaut sind (300,00 EUR)
  • Zuschlag für die Prüfung der Abstandsfläche, Brand-/ Schallschutz, Erschließung, weitere Kriterien (50,00 EUR)

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).

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Zuständige Einrichtung

Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Arz: Amtsleiter
Tel: 02401 800-350