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Nutzungsänderung
Die Nutzungsänderung ist die Änderung der Art der bauaufsichtlich genehmigten Benutzung, an die öffentlich-rechtliche Anforderungen zu stellen sind.
Die Nutzungsänderung bedarf in der Regel einer Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Einen Antrag auf Nutzungsänderung können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben.
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Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Die Nutzungsänderung ist die Änderung der Art der bauaufsichtlich genehmigten Benutzung, an die öffentlich-rechtliche Anforderungen zu stellen sind.
Die Nutzungsänderung bedarf in der Regel einer Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Einen Antrag auf Nutzungsänderung können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.