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 Bauantrag Referenzgebäude

Bei der Erstellung mehrerer gleicher Gebäude innerhalb eines Bebauungsplangebietes kann die referentielle Baugenehmigung zum Tragen kommen.
Sie beantragen ein Referenzgebäude im einfachen Genehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW 2018), die übrigen Gebäude (Bezugsgebäude) werden angezeigt.
Zudem sind bautechnische Nachweise und die dafür erforderlichen Bescheinigungen durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen.

Einen Bauantrag / Antrag auf Bauvorbescheid für Referenzgebäude können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.

Weiterführende Informationen bietet Ihnen zudem das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben.

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Bauantrag Referenzgebäude

Bei der Erstellung mehrerer gleicher Gebäude innerhalb eines Bebauungsplangebietes kann die referentielle Baugenehmigung zum Tragen kommen.
Sie beantragen ein Referenzgebäude im einfachen Genehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW 2018), die übrigen Gebäude (Bezugsgebäude) werden angezeigt.
Zudem sind bautechnische Nachweise und die dafür erforderlichen Bescheinigungen durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen.

Einen Bauantrag / Antrag auf Bauvorbescheid für Referenzgebäude können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.

Weiterführende Informationen bietet Ihnen zudem das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben.

Bezugsgebäude https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/8615/show
Bauordnungsamt
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Schmolke

210b

02401 800-357

Frau

Neugebauer

203a

02401 800-358