Suche
Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein, um Dienstleistungen, Mitarbeiter und Einrichtungen zu finden.
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Bauantrag / Antrag auf Bauvorbescheid / Bauberatung (Gewerbegebiet, Sonderbauten etc.)
Für Sonderbauten können besondere Anforderungen gestellt werden oder unter bestimmten Umständen auch Erleichterungen gewährt werden. Zu den großen Sonderbauten gehören insbesondere Hochhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Bürogebäude, Krankenhäuser, Schulen, Gaststätten sowie größere Garagen (§ 50 BauO NRW 2018).
Ab bestimmten Größenordnungen unterliegen diese Gebäude nicht mehr dem einfachen Genehmigungsverfahren, dadurch wird es u.a. notwendig, dem Bauantrag ein Brandschutzgutachten beizufügen (§ 65 BauO NRW 2018).
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Für Sonderbauten können besondere Anforderungen gestellt werden oder unter bestimmten Umständen auch Erleichterungen gewährt werden. Zu den großen Sonderbauten gehören insbesondere Hochhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Bürogebäude, Krankenhäuser, Schulen, Gaststätten sowie größere Garagen (§ 50 BauO NRW 2018).
Ab bestimmten Größenordnungen unterliegen diese Gebäude nicht mehr dem einfachen Genehmigungsverfahren, dadurch wird es u.a. notwendig, dem Bauantrag ein Brandschutzgutachten beizufügen (§ 65 BauO NRW 2018).