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Grundbesitzabgaben
Unter die Grundbesitzabgaben fallen die
- Grundsteuer A bzw. Grundsteuer B,
- Schmutzwassergebühr,
- Niederschlagswassergebühr,
- Abfallbeseitigungsgebühr und
- Straßenreinigungsgebühr.
Diese Steuern und Gebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.
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Zuständige Einrichtung
Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Grundbesitzabgaben
Unter die Grundbesitzabgaben fallen die
- Grundsteuer A bzw. Grundsteuer B,
- Schmutzwassergebühr,
- Niederschlagswassergebühr,
- Abfallbeseitigungsgebühr und
- Straßenreinigungsgebühr.
Diese Steuern und Gebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.
Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Abfallgebühr, Straßenreinigungsgebühr, Kanalbenutzungsgebühr, Grundsteuer https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/8886/show Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung
001 An der Burg 3 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117
Frau
Czayka
23
02401 800-523
Frau
Kloß
23
02401 800-577