Suche

Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein, um Dienstleistungen, Mitarbeiter und Einrichtungen zu finden.

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Bildung und Teilhabe

Am 29. März 2011 ist das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket verkündet worden, das aufgrund der Einführung des Starke-Familien-Gesetzes zum 01.08.2019 in vielen Bereichen überarbeitet und geändert wurde. Hier ist festgelegt, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Arbeitslosengeld II beziehen, auf Antrag sogenannte „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ erhalten.

Darunter fällt die Übernahme der Kosten für

  • die Mittagsverpflegung in Kindergärten oder Schulen,
  • die Ausflüge und Klassenfahrten der Schulen oder Kindertageseinrichtungen,
  • die Lernförderung,
  • den Schulbedarf,
  • die Schülerbeförderung sowie
  • die Teilhabe an Sport und Kultur.

Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist das Jobcenter der StädteRegion Aachen, Gut-Dämme-Straße 14, 52070 Aachen, Tel.: 0241/886810, jobcenter-aachen@jobcenter-ge.de zuständig.

Für alle anderen Leistungsberechtigten liegt die Zuständigkeit beim Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen der Stadt Baesweiler.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Froesch:
Tel: 02401 800-511
Frau Döbel:
Tel: 02401 800-575
Bildung und Teilhabe

Am 29. März 2011 ist das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket verkündet worden, das aufgrund der Einführung des Starke-Familien-Gesetzes zum 01.08.2019 in vielen Bereichen überarbeitet und geändert wurde. Hier ist festgelegt, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Arbeitslosengeld II beziehen, auf Antrag sogenannte „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ erhalten.

Darunter fällt die Übernahme der Kosten für

  • die Mittagsverpflegung in Kindergärten oder Schulen,
  • die Ausflüge und Klassenfahrten der Schulen oder Kindertageseinrichtungen,
  • die Lernförderung,
  • den Schulbedarf,
  • die Schülerbeförderung sowie
  • die Teilhabe an Sport und Kultur.

Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist das Jobcenter der StädteRegion Aachen, Gut-Dämme-Straße 14, 52070 Aachen, Tel.: 0241/886810, jobcenter-aachen@jobcenter-ge.de zuständig.

Für alle anderen Leistungsberechtigten liegt die Zuständigkeit beim Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen der Stadt Baesweiler.

Bildungspaket, Schulbedarf, Mittagessen, Vereinsbeiträge, Lernförderung, Nachhilfe, Teilhabepaket https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9018/show
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
An der Burg 3 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Froesch

11

02401 800-511

Frau

Döbel

12

02401 800-575