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Asylbewerberleistungen
Für Asylbewerber/innen im laufenden Verfahren, abgelehnte Asylbewerber/innen oder Flüchtlinge können finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden.
Im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Geburt können zusätzliche Hilfen erfolgen.
Voraussetzungen
Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzen oder denen eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen erteilt wurde. Eine Anspruchseinschränkung erfolgt für Leistungsberechtigte, bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen (z. B. Vernichtung des Passes, mangelnde Bereitschaft zur Neubeschaffung des Passes, Angabe einer falschen Identität), aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können.
Leistungen bei Krankheit werden nur bei akuten Erkrankungen sowie zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen im erforderlichen Umfang erbracht. Grundvoraussetzung ist der Bezug von Asylbewerberleistungen.
Betreuungsdienst von Flüchtlingen
Die Stadt Baesweiler stellt die Aufnahme und Unterbringung der ihr zugewiesenen Flüchtlinge sicher. Darüber hinaus werden die Personen bei alltäglichen Angelegenheiten beraten und unterstützt, wie beispielsweise bei der Suche nach Ärzten, Apotheken oder Fachgeschäften im Stadtgebiet Baesweiler und darüber hinaus.
Des Weiteren wird eine Hilfestellung bei der Vorbereitung von Behördengängen geleistet sowie Unterstützung beim Verständnis des Schriftverkehres mit anderen Behörden und Institutionen. Außerdem wird auf geeignete Sprach - und Integrationskurse sowie auf andere Hilfsangebote und Netzwerke im Stadtgebiet und der näheren Umgebung hingewiesen.
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Zuständige Einrichtung
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Für Asylbewerber/innen im laufenden Verfahren, abgelehnte Asylbewerber/innen oder Flüchtlinge können finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden.
Im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Geburt können zusätzliche Hilfen erfolgen.
Voraussetzungen
Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzen oder denen eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen erteilt wurde. Eine Anspruchseinschränkung erfolgt für Leistungsberechtigte, bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen (z. B. Vernichtung des Passes, mangelnde Bereitschaft zur Neubeschaffung des Passes, Angabe einer falschen Identität), aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können.
Leistungen bei Krankheit werden nur bei akuten Erkrankungen sowie zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen im erforderlichen Umfang erbracht. Grundvoraussetzung ist der Bezug von Asylbewerberleistungen.
Betreuungsdienst von Flüchtlingen
Die Stadt Baesweiler stellt die Aufnahme und Unterbringung der ihr zugewiesenen Flüchtlinge sicher. Darüber hinaus werden die Personen bei alltäglichen Angelegenheiten beraten und unterstützt, wie beispielsweise bei der Suche nach Ärzten, Apotheken oder Fachgeschäften im Stadtgebiet Baesweiler und darüber hinaus.
Des Weiteren wird eine Hilfestellung bei der Vorbereitung von Behördengängen geleistet sowie Unterstützung beim Verständnis des Schriftverkehres mit anderen Behörden und Institutionen. Außerdem wird auf geeignete Sprach - und Integrationskurse sowie auf andere Hilfsangebote und Netzwerke im Stadtgebiet und der näheren Umgebung hingewiesen.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9190/show