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 Rundfunkbeitrag

Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages erhalten Sie sowohl im Rathaus Baesweiler als auch im Rathaus Setterich.

Alternativ besteht die Möglichkeit, das Antragsformular auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages auf der Internetseite der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice online auszufüllen und auszudrucken.

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Zuständige Einrichtung

Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Brammertz:
Tel: 02401 800-515
Rundfunkbeitrag

Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages erhalten Sie sowohl im Rathaus Baesweiler als auch im Rathaus Setterich.

Alternativ besteht die Möglichkeit, das Antragsformular auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages auf der Internetseite der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice online auszufüllen und auszudrucken.

GEZ, Rundfunkgebühr, Fernsehgebühr, Befreiung, Ermäßigung https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9192/show
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
An der Burg 3 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Brammertz

15

02401 800-515