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 Wohnraumförderung

Die Wohnraumförderung ist eine staatliche Maßnahme zur Förderung des Wohnungsbaus und anderer Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum und bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. Unterstützt werden Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

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Zuständige Einrichtung

Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Brammertz:
Tel: 02401 800-515
Herr van de Winkel:
Tel: 02401 800-516
Wohnraumförderung

Die Wohnraumförderung ist eine staatliche Maßnahme zur Förderung des Wohnungsbaus und anderer Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum und bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. Unterstützt werden Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Zinssenkungsantrag, Freistellung, Wohnberechtigungsschein, geförderter Wohnraum, WBS, Zinssenkung https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9194/show
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
An der Burg 3 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Frau

Brammertz

15

02401 800-515

Herr

van de Winkel

16

02401 800-516