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 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Weil sie nur eine kleine Rente bekommen oder weil sie krank werden, geraten viele Menschen in Armut. Um ihnen zu helfen, gibt es ein Gesetz: Über die so genannte bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach dem XII. Sozialgesetzbuch) bekämpft es Armut. Viele Menschen trauen sich nicht, ihre Ansprüche auf finanzielle Unterstützung durch Sozialhilfe geltend zu machen, doch schämen muss sich dafür niemand.

Sollte Ihr Einkommen nicht ausreichen, hilft Ihnen das Sozialamt der Stadt Baesweiler gerne weiter. Berechtigt, einen Antrag zu stellen, sind Sie, wenn Sie die jeweilige Altersgrenze erreicht haben oder volljährig und aus medizinischen Gründen dauerhaft erwerbsgemindert sind. Und Sie müssen Ihren persönlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Kinder oder noch lebende Eltern müssen nur dann finanziell einspringen, wenn sie über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro verfügen.

Das Sozialamt berät Sie gerne auch zu weiteren Hilfearten. Die Leistung richtet sich nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Sie wird nach der Beantragung für jeden Antragsteller individuell ermittelt.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Grundsicherungsleistungen
  • Personalausweis oder Pass
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
  • letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters
  • Einkommensunterlagen (z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.)
  • Vermögensunterlagen (z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus und Wohnungseigentum, KFZ-Brief)
  • aktuelle Einstufung des Heizungsenergielieferanten
  • Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls zuvor von dort Leistungen bezogen wurden
  • Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)

Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

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Zuständige Einrichtung

Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Plum:
Tel: 02401 800-576
Frau Six:
Tel: 02401 800-513
Frau Jansen:
Tel: 02401 800-512
Frau Döbel:
Tel: 02401 800-575

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Weil sie nur eine kleine Rente bekommen oder weil sie krank werden, geraten viele Menschen in Armut. Um ihnen zu helfen, gibt es ein Gesetz: Über die so genannte bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach dem XII. Sozialgesetzbuch) bekämpft es Armut. Viele Menschen trauen sich nicht, ihre Ansprüche auf finanzielle Unterstützung durch Sozialhilfe geltend zu machen, doch schämen muss sich dafür niemand.

Sollte Ihr Einkommen nicht ausreichen, hilft Ihnen das Sozialamt der Stadt Baesweiler gerne weiter. Berechtigt, einen Antrag zu stellen, sind Sie, wenn Sie die jeweilige Altersgrenze erreicht haben oder volljährig und aus medizinischen Gründen dauerhaft erwerbsgemindert sind. Und Sie müssen Ihren persönlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Kinder oder noch lebende Eltern müssen nur dann finanziell einspringen, wenn sie über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro verfügen.

Das Sozialamt berät Sie gerne auch zu weiteren Hilfearten. Die Leistung richtet sich nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Sie wird nach der Beantragung für jeden Antragsteller individuell ermittelt.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Grundsicherungsleistungen
  • Personalausweis oder Pass
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
  • letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters
  • Einkommensunterlagen (z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.)
  • Vermögensunterlagen (z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus und Wohnungseigentum, KFZ-Brief)
  • aktuelle Einstufung des Heizungsenergielieferanten
  • Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls zuvor von dort Leistungen bezogen wurden
  • Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)

Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

Sozialhilfe, ermäßigtes Nahverkehrsticket, Mobilticket https://serviceportal.baesweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9274/show
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
An der Burg 3 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Herr

Plum

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Frau

Six

13

02401 800-513

Frau

Jansen

12

02401 800-512

Frau

Döbel

12

02401 800-575