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 Räumungsklagen

Die Stadtverwaltung wird sowohl im Falle einer Räumungsklage als auch im Falle einer Wohnungsräumung durch das Amtsgericht Aachen bzw. die vollziehenden Gerichtsvollzieher über den Eingang der Klage bzw. den stattfindenden Termin informiert. Die Schuldner sind in einem solchen Fall von Obdachlosigkeit bedroht und werden umgehend aufgesucht bzw. angeschrieben. Ziel ist es hierbei gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung zur Sicherung des Wohnraumes zu finden.

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Zuständige Einrichtung

Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Plum:
Tel: 02401 800-576
Frau Six:
Tel: 02401 800-513
Frau Jansen:
Tel: 02401 800-512
Frau Döbel:
Tel: 02401 800-575

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