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 Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Stadt Baesweiler bei. Sie wird vom Bürgermeister bestellt und ist ihm als Stabstelle zugeordnet. In der Ausübung ihrer Aufgabengebiete nach dem Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen ist sie weisungsfrei.

Die Gleichstellungbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen der Stadt Baesweiler in allen frauenspezifischen Fragen. Zu ihren Aufgaben gehört die Vermittlung von Kontakten zu verschiedenen Beratungsstellen. In Zusammenarbeit mit anderen Institutionen erfolgt die Organisation und Ausrichtung unterschiedlicher Veranstaltungen.

Im verwaltungsinternen Bereiches unterstützt sie die Verwaltung bei der Erstellung und Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Stadt Baesweiler, ist Ansprechpartnerin für die Beschäftigten der Stadtverwaltung, nimmt an Personalauswahlverfahren teil und wirkt bei allen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können, mit.

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Zuständige Einrichtung

Gleichstellungsstelle
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hamel:
Tel: 02401 800-214