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Veranstaltungen
Veranstaltungen jeglicher Art, ob in Versammlungsstätten oder unter freiem Himmel, erfordern nicht nur auf Seiten der Veranstalter intensive Planungen. Sie müssen auch in vielerlei Hinsicht beispielsweise (bau)ordnungsrechtlichen, rettungsdienstlichen oder brandschutztechnischen Kriterien entsprechen.
So bedarf es beispielsweise bei größeren Veranstaltungen in geschlossenen Gebäuden bzw. Festzelten der Einschätzung, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Bei Veranstaltungen im Freien spielen neben dem Brandschutz Aspekte der Verkehrslenkung oder des Lärmschutzes eine wichtige Rolle.
Nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Sonderbauverordnung NRW und des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), werden die Betreiber von Versammlungsstätten und die Veranstalter gleichermaßen in die Pflicht genommen, ihrer Mitteilungspflicht nachzukommen, wenn bei einer Veranstaltung erhöhte Gefahren bestehen und dadurch eine größere Anzahl von Personen gefährdet sein könnte.
Da für Veranstalter möglicherweise selbst nicht erkennbar ist, ob eine Veranstaltung hierunter zu zählen ist, empfiehlt es sich, geplante Veranstaltungen stets im Vorfeld mit dem Ordnungsamt zu besprechen. Vom Ordnungsamt wird sodann geprüft, ob beispielsweise eine Brandsicherheitswache erforderlich ist oder die Veranstaltung genehmigungspflichtig ist.
Da derartige Prüfungen unter Umständen viel Zeit in Anspruch nehmen, wird um rechtzeitige Einreichung aller zur Prüfung erforderlichen Unterlagen gebeten.
Kirmesveranstaltungen
Im Stadtgebiert Baesweiler finden jährlich acht Kirmesveranstaltungen an folgenden Terminen statt:
- Kirmes der Schützenbruderschaft Beggendorf vom 23.05.2025 bis zum 26.05.2025
- Kirmes der Schützenbruderschaft Setterich vom 06.06.2025 bis zum 09.06.2025
- Kirmes des Junggesellenvereins Baesweiler (Frühkirmes) vom 13.06.2025 bis zum 16.06.2025
- Kirmes des Junggesellenvereins Oidtweiler vom 27.06.2025 bis zum 30.06.2025
- Kirmes der Schützenbruderschaft Floverich vom 04.07.2025 bis zum 07.07.2025
- Kirmes der Schützenbruderschaft Puffendorf vom 08.08.2025 bis zum 11.08.2025
- Kirmes der Schützenbruderschaft Loverich vom 15.08.2025 bis zum 18.08.2025
- Baesweiler Herbstkirmes vom 26.09.2025 bis zum 29.09.2025
Bei diesem Kirmesverzeichnis handelt es sich um eine unverbindliche Terminübersicht. Bewerbungen für einen Standplatz sind stets bis zum 31.10. des vorausgehenden Jahres beim Ordnungsamt einzureichen.
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Zuständige Einrichtung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Veranstaltungen jeglicher Art, ob in Versammlungsstätten oder unter freiem Himmel, erfordern nicht nur auf Seiten der Veranstalter intensive Planungen. Sie müssen auch in vielerlei Hinsicht beispielsweise (bau)ordnungsrechtlichen, rettungsdienstlichen oder brandschutztechnischen Kriterien entsprechen.
So bedarf es beispielsweise bei größeren Veranstaltungen in geschlossenen Gebäuden bzw. Festzelten der Einschätzung, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Bei Veranstaltungen im Freien spielen neben dem Brandschutz Aspekte der Verkehrslenkung oder des Lärmschutzes eine wichtige Rolle.
Nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Sonderbauverordnung NRW und des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), werden die Betreiber von Versammlungsstätten und die Veranstalter gleichermaßen in die Pflicht genommen, ihrer Mitteilungspflicht nachzukommen, wenn bei einer Veranstaltung erhöhte Gefahren bestehen und dadurch eine größere Anzahl von Personen gefährdet sein könnte.
Da für Veranstalter möglicherweise selbst nicht erkennbar ist, ob eine Veranstaltung hierunter zu zählen ist, empfiehlt es sich, geplante Veranstaltungen stets im Vorfeld mit dem Ordnungsamt zu besprechen. Vom Ordnungsamt wird sodann geprüft, ob beispielsweise eine Brandsicherheitswache erforderlich ist oder die Veranstaltung genehmigungspflichtig ist.
Da derartige Prüfungen unter Umständen viel Zeit in Anspruch nehmen, wird um rechtzeitige Einreichung aller zur Prüfung erforderlichen Unterlagen gebeten.
Kirmesveranstaltungen
Im Stadtgebiert Baesweiler finden jährlich acht Kirmesveranstaltungen an folgenden Terminen statt:
- Kirmes der Schützenbruderschaft Beggendorf vom 23.05.2025 bis zum 26.05.2025
- Kirmes der Schützenbruderschaft Setterich vom 06.06.2025 bis zum 09.06.2025
- Kirmes des Junggesellenvereins Baesweiler (Frühkirmes) vom 13.06.2025 bis zum 16.06.2025
- Kirmes des Junggesellenvereins Oidtweiler vom 27.06.2025 bis zum 30.06.2025
- Kirmes der Schützenbruderschaft Floverich vom 04.07.2025 bis zum 07.07.2025
- Kirmes der Schützenbruderschaft Puffendorf vom 08.08.2025 bis zum 11.08.2025
- Kirmes der Schützenbruderschaft Loverich vom 15.08.2025 bis zum 18.08.2025
- Baesweiler Herbstkirmes vom 26.09.2025 bis zum 29.09.2025
Bei diesem Kirmesverzeichnis handelt es sich um eine unverbindliche Terminübersicht. Bewerbungen für einen Standplatz sind stets bis zum 31.10. des vorausgehenden Jahres beim Ordnungsamt einzureichen.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9680/show