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 Veranstaltungen

Veranstaltungen jeglicher Art, ob in Versammlungsstätten oder unter freiem Himmel, erfordern nicht nur auf Seiten der Veranstalter intensive Planungen. Sie müssen auch in vielerlei Hinsicht beispielsweise (bau)ordnungsrechtlichen, rettungsdienstlichen oder brandschutztechnischen Kriterien entsprechen.

So bedarf es beispielsweise bei größeren Veranstaltungen in geschlossenen Gebäuden bzw. Festzelten der Einschätzung, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Bei Veranstaltungen im Freien spielen neben dem Brandschutz Aspekte der Verkehrslenkung oder des Lärmschutzes eine wichtige Rolle.

Nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Sonderbauverordnung NRW und des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), werden die Betreiber von Versammlungsstätten und die Veranstalter gleichermaßen in die Pflicht genommen, ihrer Mitteilungspflicht nachzukommen, wenn bei einer Veranstaltung erhöhte Gefahren bestehen und dadurch eine größere Anzahl von Personen gefährdet sein könnte.

Da für Veranstalter möglicherweise selbst nicht erkennbar ist, ob eine Veranstaltung hierunter zu zählen ist, empfiehlt es sich, geplante Veranstaltungen stets im Vorfeld mit dem Ordnungsamt zu besprechen. Vom Ordnungsamt wird sodann geprüft, ob beispielsweise eine Brandsicherheitswache erforderlich ist oder die Veranstaltung genehmigungspflichtig ist.

Da derartige Prüfungen unter Umständen viel Zeit in Anspruch nehmen, wird um rechtzeitige Einreichung aller zur Prüfung erforderlichen Unterlagen gebeten.

Kirmesveranstaltungen

Im Stadtgebiert Baesweiler finden jährlich acht Kirmesveranstaltungen an folgenden Terminen statt:

  • Kirmes der Schützenbruderschaft Beggendorf vom 12.05.2023 bis zum 15.05.2023
  • Kirmes der Schützenbruderschaft Setterich vom 26.05.2023 bis zum 29.05.2023
  • Kirmes des Junggesellenvereins Baesweiler (Frühkirmes) vom 02.06.2023 bis zum 05.06.2023
  • Kirmes des Junggesellenvereins Oidtweiler vom 16.06.2023 bis zum 19.06.2023
  • Kirmes der Schützenbruderschaft Floverich vom 30.06.2023 bis zum 03.07.2023
  • Kirmes der Schützenbruderschaft Puffendorf vom 11.08.2023 bis zum 14.08.2023
  • Kirmes der Schützenbruderschaft Loverich vom 18.08.2023 bis zum 21.08.2023
  • Baesweiler Herbstkirmes vom 22.09.2023 bis zum 25.09.2023

Bei diesem Kirmesverzeichnis handelt es sich um eine unverbindliche Terminübersicht. Bewerbungen für einen Standplatz sind stets bis zum 31.10. des vorausgehenden Jahres beim Ordnungsamt einzureichen.

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Zuständige Einrichtung

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Mohr:
Tel: 02401 800-101
Veranstaltungen

Veranstaltungen jeglicher Art, ob in Versammlungsstätten oder unter freiem Himmel, erfordern nicht nur auf Seiten der Veranstalter intensive Planungen. Sie müssen auch in vielerlei Hinsicht beispielsweise (bau)ordnungsrechtlichen, rettungsdienstlichen oder brandschutztechnischen Kriterien entsprechen.

So bedarf es beispielsweise bei größeren Veranstaltungen in geschlossenen Gebäuden bzw. Festzelten der Einschätzung, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Bei Veranstaltungen im Freien spielen neben dem Brandschutz Aspekte der Verkehrslenkung oder des Lärmschutzes eine wichtige Rolle.

Nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Sonderbauverordnung NRW und des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), werden die Betreiber von Versammlungsstätten und die Veranstalter gleichermaßen in die Pflicht genommen, ihrer Mitteilungspflicht nachzukommen, wenn bei einer Veranstaltung erhöhte Gefahren bestehen und dadurch eine größere Anzahl von Personen gefährdet sein könnte.

Da für Veranstalter möglicherweise selbst nicht erkennbar ist, ob eine Veranstaltung hierunter zu zählen ist, empfiehlt es sich, geplante Veranstaltungen stets im Vorfeld mit dem Ordnungsamt zu besprechen. Vom Ordnungsamt wird sodann geprüft, ob beispielsweise eine Brandsicherheitswache erforderlich ist oder die Veranstaltung genehmigungspflichtig ist.

Da derartige Prüfungen unter Umständen viel Zeit in Anspruch nehmen, wird um rechtzeitige Einreichung aller zur Prüfung erforderlichen Unterlagen gebeten.

Kirmesveranstaltungen

Im Stadtgebiert Baesweiler finden jährlich acht Kirmesveranstaltungen an folgenden Terminen statt:

  • Kirmes der Schützenbruderschaft Beggendorf vom 12.05.2023 bis zum 15.05.2023
  • Kirmes der Schützenbruderschaft Setterich vom 26.05.2023 bis zum 29.05.2023
  • Kirmes des Junggesellenvereins Baesweiler (Frühkirmes) vom 02.06.2023 bis zum 05.06.2023
  • Kirmes des Junggesellenvereins Oidtweiler vom 16.06.2023 bis zum 19.06.2023
  • Kirmes der Schützenbruderschaft Floverich vom 30.06.2023 bis zum 03.07.2023
  • Kirmes der Schützenbruderschaft Puffendorf vom 11.08.2023 bis zum 14.08.2023
  • Kirmes der Schützenbruderschaft Loverich vom 18.08.2023 bis zum 21.08.2023
  • Baesweiler Herbstkirmes vom 22.09.2023 bis zum 25.09.2023

Bei diesem Kirmesverzeichnis handelt es sich um eine unverbindliche Terminübersicht. Bewerbungen für einen Standplatz sind stets bis zum 31.10. des vorausgehenden Jahres beim Ordnungsamt einzureichen.

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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Grabenstraße 11 52499 Baesweiler
Telefon 02401 800-0
Fax 02401 800-117

Herr

Mohr

007

02401 800-101