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 Grundsteuer

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes erhoben für

  • land- und forstwirtschaftliche Betriebe (= Grundsteuer A) und
  • alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).

Berechnungsgrundlage bildet der vom Finanzamt mit dem Grundsteuermessbescheid festgesetzte Grundsteuermessbetrag. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz, den die Stadt Baesweiler in ihrer Hebesatzsatzung festsetzt, multipliziert und ergibt die jährlich zu zahlende Grundsteuer.

Aktuelle Hebesätze in der Stadt Baesweiler lt. Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt
Baesweiler für das Kalenderjahr 2025:

  • Grundsteuer A = 639 v.H.
  • Grundsteuer B = 710 v.H.

Die Satzung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Rathaus - Ortsrecht - Finanzen und Steuern".

Entwicklung der Hebesätze in der Stadt Baesweiler:

                           Grundsteuer A       Grundsteuer B

2003 - 2011         234 v.H.                 375 v.H.
2012 - 2014         234 v.H.                 407 v.H.
2015 - 2018         250 v.H.                 430 v.H.
2019                     250 v.H.                 443 v.H.
2020 - 2023         270 v.H.                 460 v.H.
2024                     320 v.H.                 555 v.H.
ab 2025               639 v.H.                 710 v.H.

Die Grundsteuer wird jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Der Grundbesitzabgabenbescheid kann außerdem weitere für das Grundstück festzusetzende Benutzungsgebühren, wie Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Abfallbeseitigungsgebühren und Straßenreinigungsgebühren beinhalten.

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Zuständige Einrichtung

Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kloß:
Tel: 02401 800-577
Frau Frings:
Tel: 02401 800-523

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