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Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes erhoben für
- land- und forstwirtschaftliche Betriebe (= Grundsteuer A) und
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).
Berechnungsgrundlage bildet der vom Finanzamt mit dem Grundsteuermessbescheid festgesetzte Grundsteuermessbetrag. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz, den die Stadt Baesweiler in ihrer Hebesatzsatzung festsetzt, multipliziert und ergibt die jährlich zu zahlende Grundsteuer.
Aktuelle Hebesätze in der Stadt Baesweiler lt. Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt
Baesweiler für das Kalenderjahr 2025:
- Grundsteuer A = 639 v.H.
- Grundsteuer B = 710 v.H.
Die Satzung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Rathaus - Ortsrecht - Finanzen und Steuern".
Entwicklung der Hebesätze in der Stadt Baesweiler:
Grundsteuer A Grundsteuer B
2003 - 2011 234 v.H. 375 v.H.
2012 - 2014 234 v.H. 407 v.H.
2015 - 2018 250 v.H. 430 v.H.
2019 250 v.H. 443 v.H.
2020 - 2023 270 v.H. 460 v.H.
2024 320 v.H. 555 v.H.
ab 2025 639 v.H. 710 v.H.
Die Grundsteuer wird jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Der Grundbesitzabgabenbescheid kann außerdem weitere für das Grundstück festzusetzende Benutzungsgebühren, wie Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Abfallbeseitigungsgebühren und Straßenreinigungsgebühren beinhalten.
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Zuständige Einrichtung
Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
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Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes erhoben für
- land- und forstwirtschaftliche Betriebe (= Grundsteuer A) und
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).
Berechnungsgrundlage bildet der vom Finanzamt mit dem Grundsteuermessbescheid festgesetzte Grundsteuermessbetrag. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz, den die Stadt Baesweiler in ihrer Hebesatzsatzung festsetzt, multipliziert und ergibt die jährlich zu zahlende Grundsteuer.
Aktuelle Hebesätze in der Stadt Baesweiler lt. Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt
Baesweiler für das Kalenderjahr 2025:
- Grundsteuer A = 639 v.H.
- Grundsteuer B = 710 v.H.
Die Satzung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Rathaus - Ortsrecht - Finanzen und Steuern".
Entwicklung der Hebesätze in der Stadt Baesweiler:
Grundsteuer A Grundsteuer B
2003 - 2011 234 v.H. 375 v.H.
2012 - 2014 234 v.H. 407 v.H.
2015 - 2018 250 v.H. 430 v.H.
2019 250 v.H. 443 v.H.
2020 - 2023 270 v.H. 460 v.H.
2024 320 v.H. 555 v.H.
ab 2025 639 v.H. 710 v.H.
Die Grundsteuer wird jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Der Grundbesitzabgabenbescheid kann außerdem weitere für das Grundstück festzusetzende Benutzungsgebühren, wie Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Abfallbeseitigungsgebühren und Straßenreinigungsgebühren beinhalten.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10373/show