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 Kinderreisepass

Kinderreisepass

Seit dem 01.01.2024 sind Neuausstellung und Verlängerung/Aktualisierung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich.

Anstelle des Kinderreisepasses können Reisepässe oder Personalausweise beantragt werden.

Weitere Informationen zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen finden Sie unter:

Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe sind bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums weiterhin gültig.

Wichtig:

Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn das Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Die kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Grabenstraße 11
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Fellner:
Tel: 02401 800-136
Frau Beem:
Tel: 02401 800-138
Frau Kintscher:
Tel: 02401 800-133
Frau Klusmeier:
Tel: 02401 800-130
Frau Karabudak:
Tel: 02401 800-134

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