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 Hilfe zur Gesundheit

Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel des SGB XII umfassen:

  • vorbeugende Gesundheitshilfe
  • Hilfe bei Krankheit
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe bei Sterilisation

Der Anwendungsbereich der Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII ist sehr begrenzt, da vor dem Hintergrund der Nachrangigkeit der Sozialhilfe nur für diejenigen Personen Leistungen vorgesehen sind, die nicht gesetzlich oder nicht ausreichend privat krankenversichert sind, nicht über einen sonstigen Versicherungsschutz verfügen und keine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse erhalten.

Vorbeugende Gesundheitshilfe kommt für Personen in Betracht, die eine Vorsorgeleistung zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten in Anspruch nehmen wollen oder bei denen nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein sonstiger Gesundheitsschaden einzutreten droht.

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Zuständige Einrichtung

Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Stadt Baesweiler
An der Burg 3
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Plum:
Tel: 02401 800-576
Frau Six:
Tel: 02401 800-513
Frau Jansen:
Tel: 02401 800-512
Frau Döbel:
Tel: 02401 800-575

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